Datenpanne
personal data breach nach der verbindlichen englischen Fassung; die Verordnung spricht deutsch von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Datenpanne ist Umgangssprache. Data breach allein lässt offen, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Im Zweifel entscheidet, ob der Rechtsbegriff oder ein Sicherheitsvorfall gemeint ist.
Der Rechtsbegriff verlangt zweierlei: eine Verletzung der Sicherheit und einen Bezug zu personenbezogenen Daten. Data breach allein wird umgangssprachlich für jeden Sicherheitsvorfall benutzt und lässt gerade offen, ob der Schutzbereich der Verordnung berührt ist. An den Rechtsbegriff knüpfen zwei verschiedene Pflichten: die Meldung an die Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen zweiundsiebzig Stunden, und daneben die Benachrichtigung der betroffenen Person, wenn ein hohes Risiko besteht. Für diese zweite Pflicht gilt keine feste Stundenfrist.
Data breach allein lässt offen, ob personenbezogene Daten betroffen sind, der Rechtsbegriff ist personal data breach.
Datenpanne ist Umgangssprache und steht nicht im Gesetz, dort heißt es Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Die Zweiundsiebzigstundenfrist gilt für die Meldung an die Aufsichtsbehörde, nicht für die Benachrichtigung der betroffenen Person.
Nicht jede Verletzung ist zu melden, bei voraussichtlich fehlendem Risiko entfällt die Meldung.
Meldet ein Unternehmen einen Vorfall an die Aufsichtsbehörde und wird die Meldung übersetzt, muss der Rechtsbegriff getroffen sein. Steht security incident, prüft die Behörde zunächst, ob überhaupt personenbezogene Daten betroffen sind. Für eine interne Erstmeldung nachrangig; in der Meldung selbst zählt die Frist ab dem Bekanntwerden.
Wörtlich übersetzt wird Datenpanne zu data glitch oder data mishap, oder eine Maschine wählt das gängige data breach. Das erste ist kein Rechtsbegriff, das zweite lässt offen, ob personenbezogene Daten betroffen sind. In einer Betreffzeile bleibt der Auslöser der Meldepflicht damit unklar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.