Freistellungsmethode
exemption method für die Methode, bei der der Ansässigkeitsstaat die ausländischen Einkünfte von seiner Steuer ausnimmt; typisch ist die exemption with progression, die Freistellung unter Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte heben dann den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Im Zweifel entscheidet, ob das Abkommen Freistellung oder Anrechnung anordnet.
Freigestellt heißt nicht folgenlos: In der verbreiteten Spielart mit Progressionsvorbehalt bleiben die ausländischen Einkünfte zwar unbesteuert, sie werden aber bei der Bemessung des Steuersatzes für das übrige Einkommen mitgerechnet, sodass dieses höher belastet wird. Typisch ist die Freistellung für Einkünfte mit fester Verwurzelung im Quellenstaat, etwa Betriebsstättengewinne und Einkünfte aus dort belegenem Grundbesitz. Im Ergebnis bleibt es beim Steuerniveau des Quellenstaats, während die Anrechnungsmethode auf das höhere Niveau führt; genau darin liegt der wirtschaftliche Unterschied.
Beim Progressionsvorbehalt heben die freigestellten Einkünfte den Satz auf das übrige Einkommen.
Typisch ist die Freistellung für Betriebsstättengewinne und Grundbesitzeinkünfte.
Im Ergebnis bleibt es beim Steuerniveau des Quellenstaats.
Release method und liberation method sind wörtliche Bildungen ohne Rückhalt.
Erzielt ein Ansässiger Betriebsstättengewinne im Ausland, bleiben sie hier unbesteuert, heben aber den Satz. Steht tax release, entsteht eine Wortschöpfung. Für eine Erstinformation nachrangig; die Steuerplanung übersieht den Progressionseffekt.
Wörtlich übersetzt wird Freistellungsmethode zu release method oder liberation method; eingeführt ist exemption method, mit Progressionsvorbehalt als exemption with progression. Dass die freigestellten Einkünfte den Satz anheben, trägt keine Fassung. Wo der Progressionsvorbehalt genannt ist, klärt es sich; eine Planung unterschätzt die Belastung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.