Steuerbefreiung
exemption für die Befreiung von der Umsatzsteuer; entscheidend ist, ob der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Das Englische unterscheidet exemption with the right to deduct und exemption without the right to deduct, das Deutsche echte und unechte Befreiung. Im Zweifel entscheidet, ob der Vorsteuerabzug bestehen bleibt.
Die deutsche Unterscheidung zwischen echt und unecht ist wirtschaftlich entscheidend und im Englischen nicht durch ein Adjektiv abbildbar. Bei der echten Befreiung bleibt der Unternehmer vollständig entlastet, weil er die Vorsteuer weiter abziehen kann; bei der unechten wird die Vorsteuer zum Kostenfaktor und schlägt in die Preise durch. Wer beide gleich überträgt, verschleiert genau den Punkt, an dem die Belastung entsteht. Auf der Rechnung ist auf die Befreiung hinzuweisen.
Die echte Befreiung erhält den Vorsteuerabzug, die unechte schließt ihn aus.
Bei der unechten Befreiung wird die Vorsteuer zum Kostenfaktor und schlägt in die Preise durch.
Zero-rated stammt aus dem britischen Recht und entspricht der echten Befreiung nur annähernd.
Auf der Rechnung ist auf die Steuerbefreiung hinzuweisen.
Erbringt ein Arzt eine Leistung ohne Umsatzsteuer, bleibt seine eigene Vorsteuer bei ihm hängen. Steht nur exempt, wird nicht erkennbar, ob der Abzug erhalten bleibt. Für eine Rechnungsangabe nachrangig; in einer Kalkulation fehlt eine erhebliche Kostenposition.
Steuerbefreiung wirkt für eine Maschine eindeutig, weshalb sie exemption oder tax exemption liefert; genau darin liegt der Fehler. Die deutsche Unterscheidung zwischen echter und unechter Befreiung geht verloren, und mit ihr die Frage, ob die Vorsteuer erstattet wird. In einer Kalkulation fehlt dann der entscheidende Posten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.