Hehlerei
handling stolen goods nach der amtlichen Fassung des § 259; erfasst sind Ankauf, Sichverschaffen, Absatz und Absatzhilfe. receiving stolen property ist die amerikanische Fassung mit Schwerpunkt auf dem Erwerb. Im Zweifel entscheidet, ob Erwerb oder Absatzhilfe beschrieben wird.
Die Hehlerei nach § 259 setzt eine Vortat gegen fremdes Vermögen voraus: Wer eine daraus erlangte Sache ankauft, sich verschafft, absetzt oder absetzen hilft, macht sich strafbar; die amtliche Fassung sagt handling stolen goods. handling deckt die Bandbreite der Tathandlungen, während das amerikanische receiving stolen property auf den Erwerb zielt. Von der Geldwäsche trennt die Hehlerei der Gegenstand: § 259 betrifft die Sache aus der Vermögenstat, § 261 die Erträge aus Straftaten aller Art. Seit der Geldwäschereform überlappen die Bereiche häufiger; die Delikte bleiben getrennt.
fencing ist Milieusprache für den gewerbsmäßigen Hehler; in Verfahrenstexten bleibt es bei handling.
concealment ist nur das Verbergen und deckt Ankauf und Absatz nicht.
Hehlerei und Geldwäsche trennen: § 259 betrifft die Sache aus der Vermögenstat, § 261 die Erträge aus Straftaten aller Art; seit der Reform überlappen die Bereiche, die Delikte bleiben getrennt.
gestohlene Ware heißt stolen goods, nicht robbed goods; robbed steht nur bei beraubten Personen.
Auf einer Verkaufsplattform tauchen die entwendeten Geräte einer Firma wieder auf, und die Rechtsabteilung im Ausland fragt, wer verfolgt werden kann. Steht concealment, wirkt der Zwischenhändler wie ein bloßer Verstecker und fällt aus dem Blick. Für die interne Notiz nachrangig; in der Strafanzeige umfasst erst handling alle Glieder der Verwertungskette.
Hehlerei landet maschinell bei receiving stolen goods oder schlicht concealment, und beide Fassungen verengen das Delikt auf ein einzelnes Glied: den Empfang oder das Verstecken. Absatz und Absatzhilfe, die § 259 ausdrücklich erfasst, fallen aus dem übersetzten Vorwurf heraus. Der Zwischenhändler der Kette bleibt unbenannt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.