Kostengrundentscheidung
decision on liability for costs für den Ausspruch im Urteil, wer die Kosten trägt; den Betrag nennt sie nicht. Erst die Kostenfestsetzung beziffert. Im Zweifel entscheidet, ob nach dem Wer oder nach dem Wieviel gefragt ist.
Die deutsche Kostenentscheidung ist zweistufig, und die erste Stufe steckt im Urteil selbst: Der Tenor spricht aus, wer die Kosten trägt, ganz oder nach Quote, sagt aber nicht, um welchen Betrag es geht. Der Betrag folgt erst im Kostenfestsetzungsverfahren auf Antrag. Wer beide Stufen in der Übersetzung verschmilzt, erzeugt ein Urteil, das scheinbar schon eine Zahlungssumme enthält, oder einen Beschluss, der scheinbar erst über die Kostenlast entscheidet; beides führt Leser aus einstufigen Rechtsordnungen in die Irre.
Die Grundentscheidung sagt wer zahlt, nicht wie viel.
Sie steht im Tenor des Urteils, ganz oder nach Quote.
Der Betrag folgt erst im Festsetzungsverfahren auf Antrag.
Basic cost decision ist eine wörtliche Bildung ohne Rückhalt.
Endet der Prozess, spricht das Urteil zuerst nur aus, wer die Kosten trägt. Steht cost order mit Betrag, sind zwei Stufen verschmolzen. Für eine Urteilszusammenfassung nachrangig; der Leser sucht im Urteil eine Summe, die dort nie steht.
Für die Kostengrundentscheidung liefert eine Maschine basic cost decision oder principal cost ruling; beides sind Wortschöpfungen. Dass hier nur über das Wer entschieden wird und das Wieviel einem eigenen Verfahren vorbehalten bleibt, trägt keine Fassung. Ein Leser erwartet im Urteil eine Summe.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.