Krankenkasse
statutory health insurance fund für die Krankenkasse, kurz health insurance fund: Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und gesetzlich festgelegtem Leistungskatalog, kein Unternehmen am Markt. Im Zweifel entscheidet, ob Sozialversicherungsträger oder Versicherungsanbieter gemeint ist.
Die Krankenkasse ist kein Versicherungsunternehmen, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, getragen von Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Der Leistungskatalog ist weitgehend gesetzlich vorgegeben, weshalb die Kassen sich vor allem über Zusatzbeitrag, Service und Zusatzangebote unterscheiden; gewechselt werden kann nach Bindungsfrist. Der Beitrag teilt sich in den bundesweit einheitlichen allgemeinen Satz und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, beides bis zur Beitragsbemessungsgrenze und paritätisch getragen. Wer health insurance company übersetzt, macht aus einem Sozialversicherungsträger einen Marktteilnehmer und verschiebt damit die ganze Erwartungshaltung.
health insurance company macht aus dem Sozialversicherungsträger einen Anbieter; Leistungskatalog und Aufnahmezwang passen zu diesem Bild nicht.
Krankenkasse und Krankenversicherung fallen im Deutschen auseinander: die eine ist der Träger, die andere das Versicherungsverhältnis.
provider ist im Englischen der Leistungserbringer, also Arzt oder Klinik; wer die Kasse so nennt, vertauscht Zahler und Behandler.
NHS ist ein steuerfinanzierter Dienst ohne Kassenwahl; als Vergleichsbild für die Kassenlandschaft führt er in die Irre.
Gewechselt werden soll die Kasse wegen des Zusatzbeitrags, und die Kollegin aus Chicago fragt, ob damit auch die Leistungen wegfallen. Der Katalog ist gesetzlich vorgegeben und bleibt gleich; unterschieden wird beim Beitrag und beim Service, während Aufnahme und Vorerkrankungen keine Rolle spielen.
Krankenkasse wird maschinell zur health insurance company, und aus einer selbstverwalteten Körperschaft mit gesetzlichem Leistungskatalog wird ein Anbieter im Wettbewerb. Der englischsprachige Leser rechnet mit Gesundheitsprüfung, Tarifauswahl und Ablehnung, alles Dinge, die es hier nicht gibt. Umgekehrt sucht er Verhandlungsspielraum, wo das Gesetz die Leistung längst festlegt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.