Pflegeversicherung
long-term care insurance für die Pflegeversicherung, im Sozialrecht statutory long-term care insurance: eigener Sozialversicherungszweig, gekoppelt an die Krankenversicherung, Leistungen nach Pflegegraden. Sie deckt nur einen Teil der Kosten, kein Vollschutz. Im Zweifel entscheidet, ob Zuschusssystem oder Kostenübernahme gemeint ist.
Die Pflegeversicherung ist ein eigener Zweig der Sozialversicherung, eingeführt 1995 und an die Krankenversicherung gekoppelt: Wer krankenversichert ist, ist pflegeversichert, gesetzlich wie privat. Sie leistet nach Pflegegraden von eins bis fünf, ermittelt durch Begutachtung anhand der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, und zahlt Pflegegeld an pflegende Angehörige oder Sachleistungen an Dienste. Entscheidend für die Übersetzung ist das Teilleistungsprinzip: Anders als die Krankenversicherung deckt sie nicht die vollen Kosten, sondern gibt Zuschüsse; der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen und seiner Familie.
nursing insurance klingt nach Krankenpflege im Krankenhaus; gemeint ist die dauerhafte Pflegebedürftigkeit.
Das Teilleistungsprinzip gehört dazu; wer full coverage übersetzt, verschweigt den Eigenanteil, der Familien real belastet.
Pflegegrad ist nicht disability level; die Einstufung misst die Selbstständigkeit, nicht den Grad der Behinderung.
Privat Krankenversicherte sind privat pflegeversichert; wer die Pflegeversicherung nur der gesetzlichen Kasse zuordnet, übersieht den Pflichtzweig im privaten System.
Eingestuft wurde die Mutter in Pflegegrad drei, und die Tochter in Manchester rechnet mit voller Kostenübernahme wie beim Krankenhausaufenthalt. Die Versicherung zahlt Zuschüsse nach Grad und Leistungsart; Heimkosten übersteigen sie deutlich, und die Differenz trägt die Familie oder das Sozialamt.
Pflegeversicherung wird maschinell zur nursing insurance oder care insurance, Wörter, die eher an Krankenhauspflege denken lassen als an einen eigenen Sozialversicherungszweig. Vor allem fehlt das Teilleistungsprinzip: Der Zieltext klingt nach Vollkasko, während real nur ein Zuschuss fließt. Angehörige im Ausland planen deshalb ohne den Eigenanteil, der am Ende bei ihnen landet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.