Nebenbestimmung
additional stipulation nach der amtlichen VwVfG-Fassung des § 36, verbreitet ancillary provision: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage und Auflagenvorbehalt hängen der Genehmigung an. Die Auflage heißt amtlich obligation, nicht condition. Im Zweifel entscheidet, welche der fünf Formen gemeint ist.
Nebenbestimmungen modifizieren den begünstigenden Verwaltungsakt: Die Befristung setzt den Zeitpunkt, die Bedingung knüpft Wirksamkeit an ein ungewisses Ereignis, der Widerrufsvorbehalt hält die Widerrufstür offen, die Auflage verlangt ein Tun, Dulden oder Unterlassen, der Auflagenvorbehalt behält Nachträge vor. Übersetzungsentscheidend ist das Paar Bedingung und Auflage: condition wirkt automatisch auf die Wirksamkeit, die obligation der amtlichen Fassung ist selbständig durchsetzbar und isoliert anfechtbar, der Akt bleibt derweil wirksam. Wer beide condition nennt, verwischt genau die Trennlinie, an der Vollstreckung und Rechtsschutz hängen.
Auflage ist nicht condition: Die Bedingung wirkt auf die Wirksamkeit, die Auflage verpflichtet daneben; die amtliche Fassung sagt obligation.
requirement und charge streuen; wer den Katalog des § 36 übersetzt, hält die fünf Etiketten auseinander.
Der Widerrufsvorbehalt heißt amtlich reserved right of revocation; reservation of withdrawal würde die Rücknahme hineinmischen, das falsche Institut.
side conditions und secondary provisions sind Maschinenfüller ohne Zuhause.
Zwei Seiten Genehmigung, eine Seite Nebenbestimmungen, und der amerikanische Betreiber will wissen, welche davon den Anlagenstart aufhalten. Steht überall condition, klingt alles nach Wirksamkeitshürde, dabei sind drei der Punkte bloße Auflagen neben laufendem Betrieb. Für die Projektfolie nachrangig; im Compliance-Plan entscheidet die Sorte über Start oder Stillstand.
Nebenbestimmung presst die Maschine samt allen fünf Unterformen in das eine Wort condition, weil ihm die deutsche Fächerung fehlt. Aus der selbständig anfechtbaren Auflage wird eine Wirksamkeitsvoraussetzung, aus dem Widerrufsvorbehalt eine Vertragsklausel. Der Betreiber stoppt Arbeiten, die laufen dürften, oder startet, wo die Genehmigung noch schwebt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.