Nachfrist
additional period for performance für die Nachfrist, im Vertragsenglisch grace period: die angemessene Frist zur Nacherfüllung, deren erfolgloser Ablauf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz eröffnet. Beim Verbrauchsgüterkauf ersetzt § 475d die Fristsetzung durch bloßes Abwarten. Im Zweifel entscheidet, wer Käufer und wer Verkäufer ist.
Die Nachfrist ist die Brücke zwischen Mangel und Rücktritt: Der Käufer verlangt Nacherfüllung und setzt dafür eine angemessene Frist; erst nach erfolglosem Ablauf darf er zurücktreten, mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Angemessen ist, was Untersuchung und Reparatur erlaubt, oft zwei Wochen. Beim Verbrauchsgüterkauf hat die Reform von 2022 das Erfordernis praktisch abgeschafft: Nach § 475d genügt, dass der Verbraucher den Mangel gemeldet hat und danach angemessene Zeit verstrichen ist, ohne jede Fristsetzung. Im Geschäfts- und Privatverkehr bleibt es bei der Fristsetzung.
grace period wirkt wie Nachsicht des Gläubigers; die Nachfrist ist Voraussetzung der weiteren Rechte, kein Entgegenkommen.
Beim Verbrauchsgüterkauf muss der Verbraucher keine Frist mehr setzen; wer notice period required schreibt, baut eine Hürde, die seit 2022 entfallen ist.
Eine zu kurze Frist ist nicht unwirksam, sondern setzt die angemessene in Gang; wer sie für wirkungslos hält, verschenkt Zeit.
Zwischen Privatleuten und Unternehmen bleibt die Fristsetzung Pflicht; die Verbraucherregel lässt sich nicht verallgemeinern.
Gesetzt hat der gewerbliche Käufer eine Frist von drei Tagen für die Reparatur einer Anlage, und der Lieferant hält das für unzumutbar. Zu kurz bemessen läuft sie nicht ins Leere, sondern setzt die angemessene Frist in Gang; erst nach deren Ablauf steht der Weg zum Rücktritt offen.
Nachfrist wird maschinell zur grace period, und aus einer gesetzlichen Voraussetzung wird ein Gefallen des Gläubigers. Damit verschwindet, dass ohne sie im Geschäftsverkehr weder Rücktritt noch Schadensersatz statt der Leistung möglich sind. Zugleich übersieht der Zieltext, dass Verbraucher seit der Reform gar keine Frist mehr setzen müssen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.