Betriebsrente
occupational pension für die Betriebsrente, förmlich betriebliche Altersversorgung als occupational retirement provision: eine Zusage des Arbeitgebers über einen von fünf Durchführungswegen, mit Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss; in der Auszahlung steuer- und beitragspflichtig. Im Zweifel entscheidet, ob Zusage oder Durchführungsweg gemeint ist.
Die betriebliche Altersversorgung ist die zweite Säule neben der gesetzlichen Rente und beruht auf einer Zusage des Arbeitgebers, die über Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder Unterstützungskasse abgewickelt wird. Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, Teile des Bruttogehalts sozialabgaben- und steuerfrei einzuzahlen; der Arbeitgeber muss die ersparten Sozialabgaben pauschal bezuschussen. In der Auszahlungsphase fallen Steuern und Krankenkassenbeiträge an, was viele überrascht. Das englische occupational pension trifft die Kategorie, nicht die deutschen Durchführungswege.
company pension klingt nach Zusage des einzelnen Unternehmens; die deutschen Durchführungswege laufen oft über externe Einrichtungen.
Entgeltumwandlung ist kein Arbeitgebergeschenk, sondern ein Anspruch des Beschäftigten aus eigenem Bruttogehalt.
Die Auszahlung ist steuer- und krankenversicherungspflichtig; tax-free pension weckt eine Erwartung, die das Alter teuer macht.
defined benefit und defined contribution bilden die deutschen Durchführungswege nur grob ab; die Zusagearten folgen eigener Systematik.
Umgewandelt werden sollen zweihundert Euro monatlich vom Bruttogehalt, und der Mitarbeiter aus Dublin hält das für ein Zusatzangebot der Firma. Es ist sein gesetzlicher Anspruch, und der Arbeitgeber muss die ersparten Sozialabgaben bezuschussen; nur die Auszahlungsphase bringt später Steuern und Beiträge zurück.
Betriebsrente wird maschinell zur company pension, und der Leser denkt an eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Tatsächlich trägt oft der Beschäftigte selbst über Entgeltumwandlung, mit gesetzlichem Anspruch und Zuschusspflicht. Übersehen wird zudem, dass die Auszahlung voll steuer- und beitragspflichtig ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.