Kaufnebenkosten
incidental purchase costs für die Kaufnebenkosten, beschreibend ancillary costs of purchase: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, anteilige Maklerprovision, zusammen meist zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Banken finanzieren sie regelmäßig nicht mit. Im Zweifel entscheidet, ob Eigenkapitalbedarf mitgedacht ist.
Die Kaufnebenkosten sind der Betrag, der zusätzlich zum Kaufpreis fällig wird, und in Deutschland ungewöhnlich hoch: Grunderwerbsteuer je nach Bundesland, Notar- und Grundbuchkosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung von etwa eineinhalb bis zwei Prozent sowie die anteilige Maklerprovision. Zusammen ergeben sich meist zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Entscheidend für die Finanzierung: Banken finanzieren die Nebenkosten regelmäßig nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen. Wer aus Märkten mit niedrigen Erwerbskosten herkommt, unterschätzt diesen Block systematisch und scheitert an der Eigenkapitalprüfung.
closing costs sind das US-Pendant mit anderer Zusammensetzung; Titelversicherung und Bearbeitungsgebühren fallen hier weg, dafür wiegt die Steuer schwer.
Die Nebenkosten sind meist nicht finanzierbar; wer sie in die Kreditsumme rechnet, plant eine Finanzierung, die keine Bank so vergibt.
Kaufnebenkosten und Betriebskosten haben nichts miteinander zu tun; das eine fällt einmalig beim Erwerb an, das andere laufend beim Bewohnen.
Der Anteil schwankt vor allem mit dem Bundesland und der Maklerfrage; ein pauschaler Satz führt in beide Richtungen in die Irre.
Finanziert werden sollen achtzig Prozent des Kaufpreises, und der Interessent aus Amsterdam hält sein Eigenkapital für ausreichend. Die Nebenkosten kommen obenauf und müssen aus eigener Tasche fließen; bei einem mittleren Kaufpreis fehlen so schnell fünfzigtausend Euro, die niemand eingeplant hatte.
Kaufnebenkosten wandern maschinell zu closing costs, einem Begriff mit anderer Zusammensetzung und meist kleinerem Gewicht. Dass allein die Steuer bis zu sechseinhalb Prozent ausmacht und Banken den ganzen Block selten mitfinanzieren, steht in keiner Fassung. Gescheitert wird dann an der Eigenkapitalprüfung, nicht am Preis.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.