Rechnung
invoice für die Rechnung, im Handel auch bill: mit den Pflichtangaben des § 14 trägt sie den Vorsteuerabzug des Empfängers, ohne sie kippt er. Seit 2025 gilt im inländischen Geschäftsverkehr die Empfangspflicht für strukturierte E-Rechnungen. Im Zweifel entscheidet, ob steuerliches Dokument oder Zahlungsaufforderung gemeint ist.
Die Rechnung ist im Umsatzsteuerrecht kein Anschreiben, sondern die Eintrittskarte zum Vorsteuerabzug: § 14 des Umsatzsteuergesetzes schreibt die Pflichtangaben vor, vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlt eine Angabe, kippt beim Empfänger der Abzug. Seit 2025 muss jedes inländische Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht, sie auch auszustellen, greift gestaffelt nach Vorjahresumsatz bis 2028. Kleinbetragsrechnungen und Leistungen an Private bleiben ausgenommen.
receipt ist die Quittung über gezahltes Geld; die Rechnung fordert die Zahlung erst.
Fehlende Pflichtangaben kosten den Empfänger den Vorsteuerabzug; invoice as a formality unterschätzt die Funktion des Dokuments.
E-Rechnung ist nicht jede elektronische Rechnung: Gemeint ist das strukturierte Format, ein PDF genügt dafür nicht.
statement ist die Sammelaufstellung offener Posten; wer sie mit der Einzelrechnung mischt, verwirrt Buchhaltung und Prüfer.
Geschrieben wird die erste Rechnung an den Kunden in Hamburg, als PDF wie gewohnt aus dem Homeoffice in Dublin. Für inländische Geschäftskunden zählt inzwischen das strukturierte Format; wessen System nur PDF kennt, liefert ein Dokument, dessen Zukunft im Rechnungslauf begrenzt ist.
Rechnung ist für die Maschine ein Wort für alles, invoice, bill, receipt, statement, und die steuerliche Funktion verschwindet zwischen den Varianten. Dass Pflichtangaben über den Vorsteuerabzug des Empfängers entscheiden und ein strukturiertes Format den Papierbeleg ablöst, steht in keinem dieser Wörter. Der Kunde reicht ein Dokument ein, das die Buchhaltung zurückweist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.