Sterbeurkunde
death certificate für die standesamtliche Urkunde aus dem Sterberegister; von der ärztlichen Todesbescheinigung, dem medical certificate of death, ist sie strikt zu trennen. Das Englische verwendet für beide häufig dasselbe Wort. Im Zweifel entscheidet, ob Arzt oder Standesamt das Dokument ausgestellt hat.
Die Verwechslungsgefahr läuft in beide Richtungen, weil das Englische death certificate oft für beide Dokumente verwendet. Im deutschen Ablauf stellt zunächst die Ärztin die Todesbescheinigung aus, die Todesursache und Todesart enthält und der Schweigepflicht unterliegt; erst auf ihrer Grundlage beurkundet das Standesamt den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunde aus, die keine Todesursache nennt. Banken, Versicherungen und Nachlassgerichte verlangen die standesamtliche Urkunde; wer die ärztliche Bescheinigung übersetzt, liefert das falsche und ein besonders sensibles Dokument.
Die Sterbeurkunde stammt vom Standesamt, die Todesbescheinigung von der Ärztin.
Die Sterbeurkunde nennt keine Todesursache, die Todesbescheinigung schon.
Das Englische verwendet death certificate häufig für beide Dokumente.
Banken und Nachlassgerichte verlangen die standesamtliche Urkunde.
Stirbt ein Angehöriger im Ausland, ist zu klären, welches der beiden Dokumente vorliegt. Steht death certificate ohne Zusatz, bleibt der Aussteller offen. Für eine Beileidsbekundung nachrangig; bei der Nachlassabwicklung fehlt die tragende Urkunde.
Sterbeurkunde zerlegt eine Maschine zu death certificate, was zutrifft, doch dasselbe Wort steht im Englischen auch für die ärztliche Todesbescheinigung. Dass die standesamtliche Urkunde keine Todesursache nennt, trägt keine Fassung. Wo das Standesamt als Aussteller genannt ist, klärt es sich; in einer Nachlassakte liegt das falsche Dokument.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.