Erwerb von Todes wegen
acquisition on death für den steuerpflichtigen Vorgang; besteuert wird, was der einzelne Erbe erwirbt, nicht der Nachlass als solcher. Estate tax setzt dagegen am Nachlass an und verschiebt den Steuerpflichtigen. Im Zweifel entscheidet, ob der Erwerber oder der Nachlass besteuert wird.
Die deutsche Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer: Steuerpflichtig ist der einzelne Erwerber, und die Höhe richtet sich nach seinem persönlichen Verhältnis zum Erblasser. Das angloamerikanische Modell arbeitet umgekehrt und besteuert den Nachlass, bevor er verteilt wird. Deshalb ist estate tax keine Entsprechung, sondern ein anderes Besteuerungskonzept; englischsprachige Darstellungen zum deutschen Recht formulieren ausdrücklich, dass der Erbe besteuert wird und nicht der Nachlass. Erfasst sind auch Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch.
Estate tax besteuert den Nachlass, die deutsche Erbschaftsteuer den einzelnen Erwerber.
Erfasst sind neben dem Erbanfall auch Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch.
Die Höhe hängt vom persönlichen Verhältnis zum Erblasser ab, nicht nur vom Wert.
Death duty ist veraltet und im heutigen Recht ohne Bedeutung.
Erbt jemand mit Wohnsitz im Ausland deutsches Vermögen, fragt sein Berater zuerst, wer überhaupt Steuerschuldner ist. Steht estate tax, sucht er eine Steuer auf den Nachlass und einen Nachlassverwalter, der sie abführt. Für eine erste Auskunft nachrangig; in der Erklärung ist die Rollenverteilung eine andere.
Für den Erwerb von Todes wegen greift eine Maschine zum vertrauten estate tax, ohne den Unterschied der Besteuerungskonzepte zu kennen. Damit wandert die Steuerpflicht vom Erwerber auf den Nachlass, und die Berechnung setzt am falschen Punkt an. Wo der einzelne Erbe genannt ist, klärt es sich; in einer Überschrift bleibt das Konzept verdeckt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.