Verfügungsgrund
grounds for interim relief für den Verfügungsgrund, den Kern bildet die urgency; der Verfügungsanspruch als materielles Recht steht daneben. Englisch fallen beide leicht in grounds zusammen. Im Zweifel entscheidet, ob Anspruch und Eilbedürfnis getrennt erkennbar bleiben.
Der Verfügungsantrag steht auf zwei Beinen: dem Verfügungsanspruch, also dem materiellen Recht, und dem Verfügungsgrund, also der Eilbedürftigkeit, ohne die das Hauptsacheverfahren zumutbar wäre. Englisch trägt der Verfügungsgrund als grounds for interim relief mit dem Kern urgency; der Anspruch steht als claim daneben. In Wettbewerbssachen wird die Dringlichkeit nach § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vermutet, und die Vermutung kippt durch eigenes Zuwarten: Wer den Verstoß kennt und Wochen verstreichen lässt, widerlegt seine Eile selbst.
cause of action und claim treffen den Verfügungsanspruch, nicht den Grund; die deutsche Zweiteilung braucht zwei englische Anker.
merits ist die Begründetheit in der Sache; die Eilbedürftigkeit steht daneben und fällt eigenständig.
reason und motive sind Alltagswörter; der Rechtsbegriff verlangt die Gefährdung der Rechtsverwirklichung.
Selbstwiderlegung mitdenken: Wer den Verstoß kennt und wochenlang wartet, verliert die Dringlichkeit, urgency defeated by the applicant's own delay.
Sechs Wochen nach Kenntnis vom Verstoß soll endlich der Antrag gestellt werden, und das Gericht fragt in der Verfügung nach der Dringlichkeit. Steht im übersetzten Vermerk nur grounds, bleibt unsichtbar, dass das zweite Bein längst wackelt. Für die Chronologie nachrangig; in der Antragsbegründung entscheidet die getrennte Darstellung über den Erlass.
Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund presst eine Maschine in ein einziges grounds, und die Zweiteilung, an der jeder Eilantrag hängt, ist fort. Dass die Dringlichkeit ein eigenes Bein ist und durch bloßes Zuwarten bricht, kann der englische Leser dem Text nicht mehr entnehmen. Der Antrag scheitert an einem Erfordernis, das die Übersetzung verschluckt hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.