Härtefallscheidung
Nimm divorce on grounds of hardship, wenn es förmlich wird; hardship divorce trägt Kanzleipost und Überschriften. Im Zweifel entscheidet die Textsorte.
§ 1565 Abs. 2 BGB lässt die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur zu, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte wäre, etwa bei Gewalt. Das englische no-fault-Verfahren kennt keine vergleichbare Ausnahmefigur, dort gibt es schlicht kein Trennungsjahr, das zu überspringen wäre. Die Übersetzung muss das Institut deshalb aus sich heraus verständlich machen: divorce on grounds of hardship benennt Voraussetzung und Charakter, hardship divorce genügt, wo der Kontext trägt.
hardship case divorce ist Kalk und existiert im Zielrecht nicht.
unzumutbare Härte heißt undue hardship oder unreasonable hardship, nicht unacceptable hardness.
emergency divorce suggeriert ein Eilverfahren, das das deutsche Recht so nicht kennt.
Ein Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres steht und fällt mit der Härte: Das Gericht prüft die unzumutbare Härte als Tatbestandsmerkmal. Verliert die Übersetzung diesen Begriff, verliert der Antrag seine Begründung; undue hardship muss als Prüfstein erkennbar bleiben.
Ein automatischer Übersetzer macht aus der unzumutbaren Härte gern unacceptable hardness oder unreasonable severity, Werkstoffprüfung statt Familienrecht; die Härtefallscheidung verliert damit genau das Tatbestandsmerkmal, das sie trägt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.