einstweilige Verfügung
interim injunction für das Eilverfahren der §§ 935 folgende; amerikanisch geprägte Texte sagen preliminary injunction. Es ist ein eigenständiges Verfahren, kein Zwischenschritt der Hauptsache. Im Zweifel entscheidet, ob die Sicherung oder schon die Befriedigung des Anspruchs begehrt wird.
Die einstweilige Verfügung der §§ 935 folgende sichert nicht auf Geld gerichtete Ansprüche, bis in der Hauptsache entschieden ist; die Praxis unterscheidet Sicherungs-, Regelungs- und Leistungsverfügung, englisch protective, regulatory und performance order. Als Oberbegriff hat sich interim injunction eingebürgert, amerikanisch geprägte Texte sagen preliminary injunction. Beide tragen, solange das eigenständige Eilverfahren erkennbar bleibt. Die Falle sitzt im deutschen Wort selbst: Verfügung heißt in anderen Zusammenhängen Vermögensverfügung oder letztwillige Verfügung, und diese Bedeutungen wandern in schlechte Übersetzungen ein.
injunction allein deckt auch die Unterlassungsanordnung im Endurteil; das Einstweilige gehört in den Zusatz.
temporary restraining order ist das kurzlebige amerikanische Ex-parte-Instrument mit eigenen Fristen; als Übersetzung der Verfügung führt es in ein fremdes Verfahrensraster.
Die Vollziehung muss binnen eines Monats nach § 929 erfolgen; wer enforcement ohne diese Frist erklärt, lässt den Titel unbemerkt verfallen.
Verfügung heißt hier nicht disposal und nicht decree; die Vermögensverfügung und die letztwillige Verfügung sind andere Baustellen.
Drei Tage vor der Messe taucht das nachgebaute Produkt am Stand des Wettbewerbers auf, und die Zentrale fragt nach dem schnellsten Weg. Steht lawsuit oder claim, rechnet sie in Monaten statt in Tagen. Für die Erstinformation nachrangig; in der Weisung an die Korrespondenzkanzlei entscheidet das richtige Instrument über den Messeauftritt.
Einstweilige Verfügung zerlegt eine Maschine gern in ihre Alltagsbedeutungen: temporary disposal, provisional decree, interim disposition. Jede Fassung greift die falsche Verfügung, denn das Wort trägt im Deutschen auch die Vermögensverfügung und das Testament. Der Eilrechtsschutz verschwindet hinter einem Verwaltungs- oder Erbrechtsklang.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.