Erbvertrag

pacto sucesorio / contrato sucesorio
Substantiv · Juristisch

Nimm pacto sucesorio, wenn der Erbvertrag als Institut benannt wird, so wie ihn das europäische Erbrecht und die spanischen Regionalrechte nennen; contrato sucesorio, wenn die Urkunde selbst gemeint ist, wie sie in spanischen Registergesetzen als Erbtitel erscheint. Im Zweifel entscheidet, ob vom Institut oder vom Dokument die Rede ist.

pacto sucesorio
die vertragliche Verfügung von Todes wegen als Institut. Begriff der europäischen Erbrechtsverordnung und der Regionalrechte, die solche Verträge zulassen.
contrato sucesorio
der Erbvertrag als Urkunde und Erbtitel, so in der Ley Hipotecaria neben Testament und Erbenfeststellung genannt.
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Warum

Bindend von Todes wegen verfügen kann man in Deutschland durch Vertrag: Paragraph 1941 BGB lässt Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage im Erbvertrag zu, und er wird vor dem Notar geschlossen. Der Código Civil steht dem fremd gegenüber, denn nach Artikel 1271 sind Verträge über eine künftige Erbschaft grundsätzlich unzulässig. Mehrere spanische Regionen mit eigenem Zivilrecht kennen den pacto sucesorio dagegen seit Langem, und die europäische Erbrechtsverordnung hat den Begriff für alle beteiligten Staaten festgeschrieben. Die spanische Registeraufsicht hat einen deutschen Erbvertrag als Erbtitel anerkannt und nennt ihn dabei pacto sucesorio alemán oder contrato sucesorio alemán. Beide Wörter sind richtig; falsch wird es erst, wenn eine wörtliche Neubildung den spanischen Juristen an einen verbotenen Vertrag über eine künftige Erbschaft denken lässt.

Typische Fehler

Contrato hereditario steht in älterer Literatur; heute führen Verordnung und Registeraufsicht pacto sucesorio und contrato sucesorio.

Der Erbvertrag ist kein Ehevertrag: capitulaciones matrimoniales regeln den Güterstand; stehen beide in einer Urkunde, brauchen beide ihren Namen.

Ein gemeinschaftliches Testament ist testamento mancomunado, auch wenn die Verordnung wechselbezügliche Testamente unter den Begriff des pacto sucesorio fasst.

Ob ein Erbvertrag in Spanien wirkt, hängt am anwendbaren Erbrecht; nennt die Urkunde eine Rechtswahl oder den gewöhnlichen Aufenthalt, darf die Übersetzung das nicht glätten.

Beispiele
deutscher Erbvertrag pacto sucesorio alemán
Erbvertrag als Urkunde contrato sucesorio
Erbtitel título sucesorio
Verfügung von Todes wegen disposición mortis causa
wechselbezügliche Testamente testamentos recíprocos
Erbverträge der Regionalrechte pactos sucesorios
Worauf es ankommt

Zwei Eheleute aus Köln mit Wohnsitz in Denia haben vor einem deutschen Notar einen Erbvertrag geschlossen, und nach dem Tod des Mannes soll die Witwe als Eigentümerin der spanischen Wohnung eingetragen werden. Das Register prüft, ob das vorgelegte Papier ein anerkannter Erbtitel ist. Trägt es in der Übersetzung einen Namen, den die spanischen Gesetze kennen, läuft die Prüfung wie bei einem Testament; trägt es eine Wortschöpfung, fragt das Register nach einem verbotenen Geschäft über eine künftige Erbschaft, und die Eintragung verzögert sich.

Was die Maschine übersieht

Vertrag heißt contrato, Erbe heißt herencia, und so baut die Maschine für „Erbvertrag“ ein „contrato de herencia“. Das klingt nach einem Geschäft über eine Erbschaft, und genau solche Geschäfte verbietet der Código Civil, solange der Erblasser lebt. Die eingeführten Namen kennt sie nicht, weil sie aus der europäischen Verordnung und den Regionalrechten stammen. Der spanische Leser stolpert nicht über das Wort, sondern über die Vorstellung, die es weckt, und die Urkunde gerät unter einen Verdacht, den ihr Inhalt nicht verdient.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.