Abschlusserklärung
final declaration als verbreitete Behelfsfassung, gelegentlich statement of finality; einen geprägten englischen Terminus gibt es nicht. Der Schuldner erkennt die einstweilige Verfügung als endgültig an und verzichtet auf die Rechtsbehelfe. Im Zweifel entscheidet, ob die Einseitigkeit der Erklärung erkennbar bleibt.
Die Abschlusserklärung beendet den Schwebezustand nach einer einstweiligen Verfügung: Der Schuldner erkennt sie als endgültige Regelung an und verzichtet auf die Rechtsbehelfe der §§ 924, 926 und 927, sodass der Gläubiger keine Hauptsacheklage mehr braucht. Einen geprägten englischen Terminus gibt es nicht; verbreitet ist final declaration, gelegentlich statement of finality, erst die Erläuterung der einseitigen Unterwerfung trägt. Das vorausgehende Abschlussschreiben, mit dem der Gläubiger die Erklärung anfordert, ist kostenbewehrt und gehört begrifflich getrennt; wer beides vermengt, verschiebt die Kostenlast.
settlement unterstellt eine Einigung; die Abschlusserklärung ist die einseitige Unterwerfung des Schuldners.
final judgment behauptet ein Urteil; hier erklärt eine Partei, nicht das Gericht.
Das Abschlussschreiben des Gläubigers, die kostenbewehrte Aufforderung zur Erklärung, heißt demand for a final declaration und ist vom Erklärungstext zu trennen.
waiver allein greift zu kurz; der Verzicht auf Widerspruch, Fristsetzung und Aufhebungsantrag gehört benannt, sonst bleibt offen, was endet.
Vier Wochen nach Zustellung der Verfügung soll die Hauptsacheklage vermieden werden, und die englische Mandantin soll die Erklärung der Gegenseite bewerten. Steht settlement, sucht sie die eigene Unterschrift unter einem Vergleich, den es nicht gibt. Für den Statusbericht nachrangig; in der Entscheidung über die Hauptsacheklage zählt, dass die Erklärung einseitig bindet.
Abschlusserklärung liest eine Maschine als closing statement oder final statement, das Vokabular des Schlussvortrags im Prozess. Die einseitige Unterwerfung, die eine einstweilige Verfügung zum Dauerzustand macht, trägt keine der Fassungen. Der Empfänger wartet auf einen Verhandlungstermin, der nie kommt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.