Alkohol am Steuer
drink-driving für Alkohol am Steuer im britischen Sprachraum, driving under the influence amerikanisch: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit, für Fahranfänger und unter Einundzwanzigjährige gilt null. Im Zweifel entscheidet, welche Schwelle und welcher Sprachraum gemeint sind.
Alkohol am Steuer ist in Deutschland dreifach gestaffelt: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, beim Ersttäter mit fünfhundert Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot; für Fahranfänger und alle unter Einundzwanzigjährigen gilt null Promille, auch auf dem E-Scooter. Ab 1,1 Promille beginnt am Steuer eines Kraftfahrzeugs die absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat, unabhängig von Ausfallerscheinungen, auf dem Fahrrad erst ab 1,6; schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Fahrfehler hinzukommen. Englisch trennt drink-driving und driving under the influence nach Rechtskreis.
Die deutschen Grenzwerte gelten in Promille, angloamerikanische oft in Prozent Blutalkohol; wer Zahlen ohne Einheit überträgt, verschiebt sie um den Faktor tausend.
Ordnungswidrigkeit und Straftat trennen: Unterhalb von 1,1 Promille ist es ohne Ausfallerscheinungen keine Straftat, darüber immer.
Schon ab 0,3 Promille kann Strafbarkeit eintreten, wenn Fahrfehler hinzukommen; wer 0,5 als absolute Untergrenze nennt, unterschlägt die relative Fahruntüchtigkeit.
Die Null-Promille-Regel gilt auch auf dem E-Scooter und trifft dort dieselbe Fahrerlaubnis.
Getrunken hatte der Fahrer zwei Bier, und die Kontrolle ergibt 0,6 Promille, was der Besucher aus Boston für unterhalb jeder Grenze hält. Sein Heimatwert liegt bei 0,08 Prozent, also 0,8 Promille; hier beginnt die Ordnungswidrigkeit früher, und in der Probezeit gilt ohnehin null.
Alkohol am Steuer trifft die Maschine mit drink-driving oder DUI, doch die Zahlen dahinter reisen falsch mit: Deutsche Promillewerte und angloamerikanische Prozentangaben unterscheiden sich um den Faktor tausend. Dazu fällt die deutsche Dreistufung aus Ordnungswidrigkeit, relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unter den Tisch. Eingeordnet wird der eigene Wert nach der falschen Skala.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.