Anrechnung
crediting für die Anrechnung im Gebührenrecht: Nach Vorbemerkung 3 Absatz 4 wird die halbe Geschäftsgebühr, höchstens 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet, englisch credit against the procedural fee. set-off wäre die Aufrechnung, ein anderes Institut. Im Zweifel entscheidet, ob Gebühren gekürzt oder Forderungen getilgt werden.
Anrechnung heißt im RVG: Eine bereits verdiente Gebühr mindert eine später entstehende, ohne zu verschwinden. Der Hauptfall steht in Vorbemerkung 3 Absatz 4 des Vergütungsverzeichnisses: Geht die außergerichtliche Vertretung in den Prozess über, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet; § 15a regelt, wie sich Dritte, etwa der erstattungspflichtige Gegner, darauf berufen können. crediting trifft diese Kürzungslogik; set-off dagegen bezeichnet die Aufrechnung nach § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also das Tilgen gegenläufiger Forderungen, ein völlig anderes Feld.
set-off und offsetting sind Aufrechnung; wer sie für die Gebührenanrechnung schreibt, behauptet eine Tilgungserklärung, die niemand abgegeben hat.
deduction klingt nach Rabatt oder Steuerabzug; die Anrechnung ist gesetzliche Pflichtkürzung.
Angerechnet wird die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, nicht umgekehrt; die Richtung entscheidet, welche Position schrumpft.
Im Erstattungsverhältnis wirkt § 15a: Der Gegner kann sich auf die Anrechnung nur unter dessen Voraussetzungen berufen; wer Innen- und Außenverhältnis mischt, erstattet falsch.
Erst außergerichtlich verhandelt, dann geklagt, und in der Erstattungsaufstellung stehen Geschäfts- und Verfahrensgebühr nebeneinander. Der englische Versicherer streicht mit Verweis auf double counting beide zur Hälfte. Ohne die Anrechnungsregel wirkt jede Antwort wie Nachverhandeln. Für den Zwischenbericht nachrangig; im Erstattungsstreit trägt die zitierte Vorbemerkung die halbe Position.
Anrechnung kippt maschinell zu offsetting oder set-off, und aus der stillen Gebührenkürzung wird eine erklärte Aufrechnung. Der Leser sucht nach der Gegenforderung, die verrechnet worden sein soll, und findet keine. Schlimmer: Eine behauptete Aufrechnung kann prozessual Folgen auslösen, die die Kostennote nie gemeint hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.