Verfahrensgebühr
procedural fee für die Verfahrensgebühr der Nummer 3100 des Vergütungsverzeichnisses, im Zivilprozess regelmäßig 1,3; sie entsteht mit dem Betreiben des Geschäfts, nicht pro Handlung; ausgeschrieben fee for conducting the proceedings. litigation fee greift zu weit. Im Zweifel entscheidet, ob das deutsche Pauschalsystem erkennbar bleibt.
Die Verfahrensgebühr nach Nummer 3100 des Vergütungsverzeichnisses vergütet das Betreiben des gerichtlichen Verfahrens als Ganzes: Einarbeitung, Schriftsätze, Anträge, alles in einer Pauschale mit dem Satz 1,3 aus der Wertgebührentabelle des § 13. Das englische Kostendenken rechnet in Stunden oder taxierten Einzelposten; einen Gebührentatbestand, der mit der Klageerhebung als fester Faktor entsteht, kennt es nicht. Deshalb trägt procedural fee als Kunstfassung, braucht aber den Systemhinweis, sonst sucht der Leser vergeblich nach Stundenzetteln hinter der Zahl.
litigation fee oder legal fees ist der Sammelbegriff der Rechnungssumme; die Verfahrensgebühr ist ein einzelner Tatbestand, daneben stehen Termins- und Einigungsgebühr.
procedure fee statt procedural fee klingt nach der Verwaltungsgebühr eines Amts.
Die Gebühr entsteht einmal je Angelegenheit; wer sie pro Schriftsatz ansetzt oder so übersetzt, verdoppelt stillschweigend.
Nicht mit der Geschäftsgebühr der außergerichtlichen Phase verwechseln; beim Übergang ins Verfahren greift die Anrechnung, ein eigener Stolperstein.
Eine Kostennote geht zur Erstattung an den Londoner Mutterkonzern, Position procedural fee 1.3. Ohne den Hinweis auf das deutsche Tatbestandssystem fragt das Accounting nach dem Stundennachweis zur Quote. Für die interne Ablage nachrangig; in der Erstattungsprüfung entscheidet die Erklärung des Faktors über die Freigabe.
Verfahrensgebühr übersetzt die Maschine wörtlich zu procedure fee oder gleich zu court fees, und beides führt in die Irre: einmal klingt es nach Behördengebühr, einmal nach Gerichtskosten der Staatskasse. Dass ein Anwaltsanspruch mit festem Faktor gemeint ist, geht verloren, die Erstattungsstelle prüft die falsche Kostenart.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.