Pfändungsschutzkonto
account protected against attachment als erläuternde Wiedergabe; ein englisches Gegenstück gibt es nicht, weshalb die deutsche Bezeichnung samt Abkürzung P-Konto stehen bleiben sollte. Es sichert dem Schuldner trotz Pfändung einen Grundbetrag. Im Zweifel entscheidet, ob ein gewöhnliches Konto oder ein geschütztes gemeint ist.
Das Pfändungsschutzkonto ist eine deutsche Konstruktion ohne Gegenstück im englischsprachigen Recht: Jede natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, ein bestehendes Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen, und behält dann trotz Pfändung einen Grundbetrag. Seit der Reform von 2021 sind die Regeln aufgeteilt: Einrichtung und Beendigung stehen weiterhin in Paragraph 850k der Zivilprozessordnung, die Wirkungen dagegen in den neuen Paragraphen 899 folgende. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt seither drei Monate geschützt statt einen.
Die Wirkungen stehen seit 2021 in den Paragraphen 899 folgende, ältere Quellen führen alles unter Paragraph 850k.
Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen, mehrere sind unzulässig.
Das Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt, eine Umwandlung ist aber auch bei negativem Saldo möglich.
Protected account allein ist unspezifisch, die deutsche Bezeichnung sollte mit Erläuterung stehen bleiben.
Legt jemand einer ausländischen Stelle eine Kontobescheinigung vor, muss deren Besonderheit erkennbar sein. Steht nur protected account, hält der Empfänger es für ein Treuhand- oder Sperrkonto. Für eine mündliche Auskunft nachrangig; in einer Bescheinigung über pfändungsfreie Beträge trägt erst die Erläuterung.
Pfändungsschutzkonto zerlegt eine Maschine zu seizure protection account oder garnishment protection account, beides ohne Halt im englischen Recht. Da es das Institut dort nicht gibt, entsteht kein tragfähiger Begriff, sondern eine Wortbildung. Wo die pfändungsfreien Beträge erklärt werden, erschließt sich der Zweck; als Kontobezeichnung bleibt sie unverständlich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.