Ehefähigkeitszeugnis
certificate of no impediment to marriage für die Bescheinigung des Heimatstaats, dass der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht; kennt der Heimatstaat sie nicht, hilft die Befreiung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. In mehreren Staaten gibt es mehrsprachige Formulare. Im Zweifel entscheidet, ob der Heimatstaat ein solches Zeugnis ausstellt.
Das Zeugnis ist die häufigste Hürde binationaler Eheschließungen, weil viele Staaten es nicht kennen oder nicht ausstellen. Für diesen Fall ist die Befreiung vorgesehen, über die in Deutschland der Präsident des Oberlandesgerichts entscheidet; das Standesamt leitet den Antrag dorthin. Zwischen den Vertragsstaaten des einschlägigen Übereinkommens werden mehrsprachige Zeugnisse verwendet, die ohne weitere Förmlichkeit anerkannt werden. Vorgelegte ausländische Familienstandsnachweise sind regelmäßig befristet, sodass die Reihenfolge der Beschaffung geplant sein will.
Kennt der Heimatstaat das Zeugnis nicht, entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts über die Befreiung.
Der Antrag auf Befreiung läuft über das Standesamt.
Zwischen Vertragsstaaten werden mehrsprachige Zeugnisse ohne weitere Förmlichkeit anerkannt.
Ausländische Familienstandsnachweise sind regelmäßig befristet.
Möchte ein ausländischer Verlobter in Deutschland heiraten, entscheidet die Rechtslage seines Heimatstaats über den Weg. Steht marriage licence, wird eine Heiratserlaubnis unterstellt. Für eine Checkliste nachrangig; beim Standesamt platzt der Termin an der Befristung.
Weil das Ehefähigkeitszeugnis wörtlich übertragen certificate of marriageability ergäbe, greifen Maschinen zu marriage licence oder capacity certificate; das erste ist die angloamerikanische Heiratserlaubnis. Dass bei fehlendem Zeugnis eine Befreiung möglich ist, trägt keine Fassung. Wo die Befreiung genannt ist, klärt es sich; in einer Checkliste fehlt der Ausweichweg.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.