Scheitern der Ehe
Nimm irretrievable breakdown of the marriage, den festen Begriff des englischen Scheidungsrechts; breakdown of the marriage genügt beschreibend, failure of the marriage bleibt wörtlich und tatbestandsfern. Im Zweifel entscheidet, ob der Scheidungsgrund als Rechtsbegriff auftreten soll.
Das deutsche Scheidungsrecht folgt dem Zerrüttungsprinzip: Nach § 1565 BGB wird geschieden, wenn die Ehe gescheitert ist, ohne Schuldfrage. Das englische Recht kennt denselben Gedanken als irretrievable breakdown, seit jeher der einzige Scheidungsgrund; seit 2022 genügt dort die Erklärung, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Der Begriff hat also eine präzise Heimat im Zielrecht: Wer irretrievable breakdown schreibt, spricht die Sprache des englischen Scheidungsrechts, failure of the marriage bleibt Beschreibung ohne Tatbestandsklang.
failed marriage und failing marriage beschreiben eine kriselnde Ehe, nicht den Rechtsbegriff des Scheiterns.
Zerrüttung nicht mit disruption übersetzen; der Fachbegriff ist breakdown.
shattered marriage und broken home gehören in die Belletristik, nicht in den Schriftsatz.
Steht im Beschluss, die Ehe sei gescheitert, zitiert der Text den zentralen Scheidungsgrund. irretrievable breakdown lässt den englischen Juristen sofort andocken; failure of the marriage liest sich wie eine private Bilanz. Die Wortwahl entscheidet, ob der Scheidungsgrund als Rechtsbegriff ankommt.
Maschinell wird aus dem Scheitern der Ehe the failure of the marriage, grammatisch sauber und juristisch stumm: Der feste Scheidungsgrund irretrievable breakdown, den der englische Jurist erwartet, taucht im Text nie auf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.