Ehegattennotvertretung
spouses' emergency power of representation für das gesetzliche Vertretungsrecht in der Gesundheitssorge bei Bewusstlosigkeit oder Krankheit; es gilt höchstens sechs Monate und deckt Vermögensangelegenheiten nicht. Ehegatten vertreten einander sonst nicht automatisch. Im Zweifel entscheidet, ob ein Ausschlussgrund vorliegt und der ärztlich bestätigte Beginn noch trägt.
Das Institut korrigiert den verbreitetsten Irrtum des Feldes, allerdings nur schmal: Ehegatten vertreten einander nicht automatisch; seit 2023 dürfen sie es in der Gesundheitssorge, höchstens sechs Monate ab dem ärztlich bestätigten Beginn, einschließlich kurzzeitiger freiheitsentziehender Maßnahmen bis sechs Wochen, aber ohne die Unterbringung und ohne Vermögensangelegenheiten. Ausgeschlossen ist die Vertretung bei Getrenntleben, bekannter Ablehnung oder vorhandener Vollmacht; der Arzt händigt dem Ehegatten ein Bestätigungsdokument aus. Sie gilt auch für Lebenspartner, nicht für Lebensgefährten, und im Inland selbst bei anwendbarem ausländischem Recht.
Ehegatten vertreten einander außerhalb dieses Instituts nicht automatisch.
Das Recht gilt höchstens sechs Monate ab dem ärztlich bestätigten Beginn und nur für die Gesundheitssorge.
Ausgeschlossen bei Getrenntleben, bekannter Ablehnung oder vorhandener Vollmacht.
Für Lebensgefährten ohne Trauschein gilt es nicht.
Liegt ein Ehegatte nach einem Unfall im Koma, darf der andere über die Behandlung entscheiden. Steht general representation, wächst daraus eine Vollvertretung. Für ein Wartezimmerplakat nachrangig; die Bank verweigert zu Recht, was die Übersetzung versprach.
Für die Ehegattennotvertretung liefert eine Maschine spousal emergency care oder marital representation; das erste klingt nach Pflege, das zweite nach Generalvertretung. Dass ein eng befristetes Recht allein für die Gesundheitssorge gemeint ist, trägt keine Fassung. Ein Paar verlässt sich auf eine Vollmacht, die es nie hatte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.