Vorsorgevollmacht
lasting power of attorney nach dem englischen Sprachgebrauch des Gesundheitsportals des Bundes, amerikanisch durable power of attorney. Sie macht eine Betreuung entbehrlich, ist aber kein Gegenstück zum englischen Institut gleichen Namens. Im Zweifel entscheidet, ob eine private Bevollmächtigung oder eine gerichtliche Bestellung gemeint ist.
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson für den Fall, dass man selbst nicht mehr handeln kann; liegt sie vor, ist eine Betreuung regelmäßig nicht erforderlich. Das englische Gesundheitsportal des Bundes sagt lasting power of attorney, amerikanisch heißt sie durable power of attorney oder health care proxy. Vorsicht ist bei der britischen Fassung geboten: Dort ist die lasting power of attorney ein eigenes, gesetzlich geregeltes und registrierungspflichtiges Instrument, dem die deutsche Vollmacht funktional entspricht, ohne mit ihm identisch zu sein.
Die britische lasting power of attorney ist ein eigenes registrierungspflichtiges Instrument, die deutsche Vollmacht entspricht ihr nur funktional.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind verschieden, die eine bevollmächtigt, die andere schlägt dem Gericht einen Betreuer vor.
Für Entscheidungen über gefährliche ärztliche Maßnahmen muss die Vollmacht diese ausdrücklich benennen.
Precautionary power of attorney ist eine wörtliche Übertragung ohne Halt im englischen Sprachgebrauch.
Soll ein Bevollmächtigter bei einer ausländischen Bank oder Klinik handeln, entscheidet die Bezeichnung über die Akzeptanz. Steht precautionary power of attorney, sucht der Empfänger vergeblich nach einem passenden Institut. Für eine Ankündigung genügt das; bei der Vorlage des Dokuments selbst trägt nur die eingeführte Fassung.
Vorsorgevollmacht baut eine Maschine wörtlich zu precautionary power of attorney oder provision power of attorney, beides ohne englischen Halt. Greift sie zu lasting power of attorney, trifft sie die eingeführte Fassung, unterstellt aber ein registrierungspflichtiges britisches Institut. In einer Vollmachtsurkunde entsteht so ein falsches Bild der Formanforderungen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.