Vorbescheid
preliminary ruling für die vorab verbindliche Entscheidung über einzelne Fragen eines Bauvorhabens. Er bindet auch den Nachbarn, der ihn deshalb selbst angreifen muss. Im Zweifel entscheidet, ob eine verbindliche Vorabentscheidung oder eine unverbindliche Auskunft gemeint ist.
Der Vorbescheid klärt einzelne Fragen verbindlich vorab, meist die planungsrechtliche Zulässigkeit, und schafft damit Planungssicherheit vor teuren Detailplanungen. Entscheidend und leicht zu übersehen ist seine Wirkung gegenüber Dritten: Er bindet auch den Nachbarn. Wer ihn nicht angreift, obwohl er ihn kennt, kann die darin entschiedenen Fragen später im Verfahren gegen die Baugenehmigung nicht mehr überprüfen lassen. Seine Geltungsdauer beträgt je nach Landesrecht ein bis drei Jahre.
Der Vorbescheid ist verbindlich und keine unverbindliche Auskunft, preliminary information trifft ihn nicht.
Er bindet auch den Nachbarn, der ihn angreifen muss, sonst ist er später präkludiert.
Seine Geltungsdauer ist befristet und richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes.
Preliminary ruling bezeichnet im Unionsrecht das Vorabentscheidungsverfahren des Gerichtshofs, der Zusammenhang muss das klarstellen.
Klärt ein Investor vorab eine Einzelfrage und der Nachbar erfährt davon, läuft für diesen bereits eine Frist. Steht preliminary information, hält der Nachbar den Bescheid für unverbindlich und wartet die Baugenehmigung ab. Für eine Projektnotiz nachrangig; für den Nachbarn kostet es den Rechtsschutz.
Weil Vorbescheid nach einer vorläufigen Auskunft klingt, liefert eine Maschine preliminary information oder provisional notice. Damit verschwindet die Bindungswirkung, und der Nachbar erkennt nicht, dass für ihn bereits eine Frist läuft. Wo die Bindungswirkung beschrieben ist, klärt es sich; in einem Betreff wirkt der Bescheid unverbindlich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.