Geschäftsgebühr
fee for out-of-court representation für die Geschäftsgebühr der Nummer 2300: Rahmen 0,5 bis 2,5, über 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit. business fee ist Maschinenklang, pre-litigation fee nur die halbe Wahrheit. Im Zweifel entscheidet, ob die Sache vor oder neben dem Prozess lief.
Die Geschäftsgebühr der Nummer 2300 vergütet die außergerichtliche Vertretung: Mahnschreiben, Verhandlungen, die gesamte Vorprozessphase. Ihr Satzrahmen von 0,5 bis 2,5 wird nach § 14 durch billiges Ermessen gefüllt; die Schwelle von 1,3 darf nur überschreiten, wer Umfang oder Schwierigkeit belegen kann. Das englische Kostenrecht kennt die Phase, aber keinen Tatbestand dafür, dort läuft alles über Stunden. Deshalb braucht jede Übersetzung den Zusatz out-of-court, sonst hält der Leser die Position für eine allgemeine Bearbeitungspauschale, und beim Wechsel ins gerichtliche Verfahren wartet die Anrechnung als eigene Falle.
business fee klingt nach dem Kontoführungsentgelt einer Bank; keine Kostenordnung kennt den Ausdruck.
pre-litigation fee unterstellt den kommenden Prozess; die Geschäftsgebühr fällt auch im Mandat an, das nie vor Gericht zielt.
Nicht mit der Beratungsgebühr verwechseln: Die reine Auskunft ohne Vertretung nach außen läuft über andere Tatbestände.
Wird aus der Sache ein Prozess, ist die halbe Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; wer beide voll ansetzt, rechnet doppelt.
Vor dem ersten Schriftsatz liegen sechs Wochen Verhandlung mit der Gegenseite, die Note weist 1,8 aus, und der General Counsel in Chicago fragt, warum außergerichtliche Arbeit teurer war als der spätere Prozessauftakt. Ohne Rahmenlogik wirkt der Faktor willkürlich. Für die Zeiterfassung nachrangig; im Freigabelauf entscheidet die Herleitung des Satzes.
Geschäftsgebühr verführt zur Wörtlichkeit, und die Maschine liefert business fee, eine Position wie aus dem Preisaushang einer Bank. Dass die Nummer 2300 die anwaltliche Außenvertretung vor jedem Prozess vergütet, mit Ermessensrahmen statt Preisliste, trägt das Wortpaar nicht. Der Prüfer streicht die Position als unbekannte Verwaltungspauschale.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.