gesetzliche Erbfolge
intestate succession für die Erbfolge nach dem Gesetz, wenn kein wirksames Testament vorliegt, daneben statutory succession als wörtlichere Fassung. Nicht mit der gewillkürten Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen verwechseln. Im Zweifel entscheidet, ob die Verteilung dem Gesetz oder einer letztwilligen Verfügung folgt.
Die gesetzliche Erbfolge greift ein, wenn der Erblasser keine wirksame Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, und verteilt den Nachlass nach den Ordnungen der Paragraphen 1924 folgende BGB. Im Englischen ist intestate succession der für common-law-Leser klarste Begriff, denn intestate meint gerade das Fehlen eines Testaments; statutory succession betont den gesetzlichen Ursprung. Legal succession ist in einigen zivilrechtlich geprägten Rechtsordnungen gebräuchlich, wird von einem englischen oder amerikanischen Leser aber leicht nur als rechtmäßige Erbfolge verstanden und verfehlt dann den Kern. Der gesetzliche Erbteil heißt intestate share, nicht legal part.
Legal succession wird von common-law-Lesern leicht nur als rechtmäßige Erbfolge verstanden, für die Erbfolge ohne Testament ist intestate succession eindeutiger, auch wenn legal succession in manchen zivilrechtlichen Systemen üblich ist.
Gesetzlicher Erbteil ist intestate share oder statutory share, nicht legal part.
Intestate beschreibt den Erblasser ohne Testament, to die intestate heißt ohne Testament versterben.
Erbfolge ist der Übergang, succession, nicht der Gegenstand, inheritance oder estate, beides nicht vermengen.
Hinterlässt jemand kein wirksames Testament, verteilt sich sein Vermögen nach dem Gesetz auf Ehegatten und Verwandte in festen Ordnungen. Wählt eine Übersetzung legal succession, liest der englische Jurist nur rechtmäßige Erbfolge und übersieht das fehlende Testament. Rückt der Gegensatz zur gewillkürten Erbfolge in den Vordergrund, verlangt er das Wort intestate succession.
Aus gesetzlicher Erbfolge macht eine Maschine oft legal succession, und ein englischer Leser liest darin leicht nur rechtmäßige Erbfolge statt Erbfolge ohne Testament. Der Kern, das fehlende Testament, tritt zurück. Steht die Testamentslosigkeit ohnehin im Text, fällt es kaum auf; andernfalls verwischt legal succession den Gegensatz zur gewillkürten Erbfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.