Haftpflichtversicherung
third-party liability insurance für die Deckung von Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt. Nicht mit der Kasko verwechseln, die den eigenen Schaden trägt. Im Zweifel entscheidet, ob fremder oder eigener Schaden gedeckt ist.
Die Haftpflichtversicherung deckt, was der Versicherte anderen zufügt, nicht seinen eigenen Schaden; im Englischen third-party liability insurance, im Kraftfahrzeugbereich verkürzt auch third-party cover. Sie hat eine Doppelfunktion, die im Deutschen selbstverständlich ist und im Englischen erklärt werden muss: Sie befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, weshalb sie zugleich Rechtsschutzcharakter hat. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht ist vorgeschrieben, die private Haftpflicht dagegen freiwillig, wenn auch praktisch unentbehrlich.
Die Haftpflicht deckt Schäden Dritter, die Kasko den eigenen Schaden, beides nicht vermengen.
Liability insurance allein lässt offen, ob Ansprüche Dritter oder eine andere Haftung gemeint sind, third-party stellt das klar.
Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, das gehört zum Leistungsumfang.
Indemnity insurance ist ein weiterer Oberbegriff und keine genaue Entsprechung.
Beschädigt jemand fremdes Eigentum und meldet das seiner Versicherung, hängt an der Sparte, ob überhaupt gedeckt ist. Steht nur insurance, bleibt offen, ob eigener oder fremder Schaden getragen wird. Für eine Erstmeldung reicht das; in einer Deckungsanfrage entscheidet die Sparte über alles Weitere.
Eine automatische Übersetzung gibt Haftpflichtversicherung häufig als liability insurance wieder und lässt offen, ob Ansprüche Dritter gemeint sind. Damit verschwimmt die Grenze zur Kaskoversicherung. Wo von geschädigten Dritten die Rede ist, klärt sich das; in einer Aufstellung der Verträge lässt sich die Sparte nicht mehr zuordnen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.