GmbH
GmbH bleibt als Rechtsformzusatz im Firmennamen unübersetzt stehen; limited liability company dient nur der Erläuterung, nicht als Namensbestandteil. Ltd und LLC stammen aus fremden Rechtsordnungen. Im Zweifel entscheidet, ob der Name wiedergegeben oder die Rechtsform erklärt wird.
Der Zusatz GmbH ist zwingender Bestandteil der Firma und unterliegt dem Grundsatz der Firmenwahrheit. Aufschlussreich ist, wie die amtliche englische Fassung des Gesetzes selbst verfährt: Sie belässt die deutsche Bezeichnung und setzt die englische Erläuterung nur in Klammern dahinter. Genau so gehört es auch in eine Übersetzung. Ltd und LLC bezeichnen Gesellschaftsformen des britischen und amerikanischen Rechts mit eigenen Gründungs-, Haftungs- und Publizitätsregeln; wer sie einsetzt, verlegt eine deutsche Gesellschaft in eine fremde Rechtsordnung.
Ltd und LLC sind Rechtsformen fremder Rechtsordnungen und keine Wiedergabe der GmbH im Firmennamen.
Limited liability company taugt als Erläuterung der Rechtsform, nicht als Namensbestandteil.
Die UG haftungsbeschränkt ist eine eigene Variante und wird ebenso unübersetzt geführt.
Der Rechtsformzusatz ist Teil der Firma, ihn wegzulassen verkürzt den Namen unzulässig.
Steht eine deutsche Gesellschaft in einem englischen Vertrag als Partei, muss ihr Name genau so erscheinen wie im Register. Erscheint dort Ltd, stimmt die Parteibezeichnung nicht mehr mit dem Handelsregister überein. Für eine Firmenbeschreibung im Fließtext ist die Erläuterung sinnvoll; im Rubrum eines Vertrags gehört der Name unverändert hin.
GmbH ersetzt eine maschinelle Übersetzung gern durch Ltd oder LLC, weil das die vertrauten Rechtsformen der Zielsprache sind. Damit wandert eine deutsche Gesellschaft in eine fremde Rechtsordnung, und die Parteibezeichnung weicht vom Register ab. Im erzählenden Text fällt es kaum auf; in einem Vertragsrubrum ist der Name dann schlicht falsch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.