Insolvenzverschleppung
delayed filing for insolvency als gängige Fassung, ausgeschrieben failure to file for insolvency in time; einen geprägten englischen Terminus gibt es nicht. Die Antragspflicht des § 15a trifft Geschäftsleiter mit gespaltenen Höchstfristen. Im Zweifel entscheidet, ob die Antragslogik im Text erkennbar bleibt.
Die Insolvenzverschleppung hängt an § 15a der Insolvenzordnung: Organe einer juristischen Person müssen ohne schuldhaftes Zögern den Eröffnungsantrag stellen: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung; gespalten seit dem Sanierungsrecht von Ende 2020. Es ist ein Sonderdelikt der Geschäftsleiter: vorsätzlich bis zu drei Jahre, fahrlässig bis zu ein Jahr, zivilrechtlich flankiert über § 823 Absatz 2 BGB. Einen englischen Fachbegriff gibt es nicht; gängig sind delayed filing for insolvency und failure to file for insolvency in time.
wrongful trading ist der englische Systemnachbar mit Haftungslogik statt Antragspflicht; als Übersetzung ersetzt er das deutsche Institut nicht.
Die Fristen sind seit Ende 2020 gespalten: drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung; Altquellen mit drei Wochen für beides leben fort, selbst auf Behördenportalen.
bankruptcy delay und insolvency procrastination sind Maschinenbildungen ohne Halt.
Es ist ein Sonderdelikt der Organe; der Einzelkaufmann und der Freiberufler unterliegen der Antragspflicht nicht.
Als die Löhne zum zweiten Mal stocken, fragt der Beirat der englischen Investorin, wie lange die Geschäftsführung noch sanieren darf, und der Vermerk zur Rechtslage wird übersetzt. Steht wrongful trading, prüft sie Haftungsquoten statt der laufenden Antragsfrist. Für die Stimmung im Beirat nachrangig; in der Weisung an die Geschäftsführung zählt die Wochenfrist.
Insolvenzverschleppung hat kein englisches Gegenstück, also greift die Maschine zum nächstliegenden Systemwort: wrongful trading, gelegentlich trading while insolvent. Damit wandert der Vorwurf aus der deutschen Antragslogik mit ihren Wochenfristen in die englische Haftungslogik. Der Geschäftsleiter liest eine Vermögensfrage, wo eine Strafnorm mit laufender Frist steht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.