internationale Personenstandsurkunde
multilingual extract from civil status registers für die mehrsprachigen Auszüge nach dem Wiener Übereinkommen; sie gelten in den Vertragsstaaten ohne Legalisation, Beglaubigung oder Übersetzung. Formblätter bestehen für Geburt, Ehe und Tod. Im Zweifel entscheidet, ob beide Staaten dem Übereinkommen angehören.
Für den Urkundenverkehr ist das Übereinkommen die stärkste Vereinfachung: Die Auszüge haben die gleiche Kraft wie innerstaatliche Urkunden und sind ohne Legalisation, Beglaubigung oder gleichwertige Förmlichkeit anzunehmen; auch eine Übersetzung erübrigt sich, weil die Rubriken mehrsprachig angelegt sind. Ehrlicherweise entfällt hier also der Übersetzungsauftrag, und genau darauf sollte hingewiesen werden. Die Grenzen: Es gilt nur zwischen Vertragsstaaten, nur für Geburt, Ehe und Tod, und Formblätter für gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften bestehen nicht.
Die Auszüge gelten in den Vertragsstaaten ohne Legalisation, Beglaubigung oder Übersetzung.
Es gilt nur zwischen Vertragsstaaten und nur für Geburt, Ehe und Tod.
Für gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften bestehen keine Formblätter.
International birth certificate ist die geläufige Kurzform, Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen.
Reicht jemand eine mehrsprachige Urkunde aus einem Vertragsstaat ein, erübrigt sich die Übersetzung. Steht nur international certificate, bleibt die Rechtsgrundlage unklar. Für eine Kostenauskunft nachrangig; dem Kunden wird eine entbehrliche Leistung verkauft.
Die internationale Personenstandsurkunde wird maschinell zu international civil status certificate; geläufig sind multilingual extract und die Kurzform international birth certificate. Dass sie Übersetzung und Beglaubigung entbehrlich macht, aber nur zwischen Vertragsstaaten, trägt keine Fassung. Wo die Vertragsstaaten genannt sind, klärt es sich; einem Kunden wird sonst Entbehrliches berechnet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.