Kostenfestsetzungsbeschluss
cost assessment order für den Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 104, amtsnah order for the assessment of costs: Der Rechtspfleger beziffert die erstattungsfähigen Kosten, der Beschluss ist Vollstreckungstitel. taxation of costs ist die ältere Commonwealth-Linie. Im Zweifel entscheidet, ob ein vollstreckbarer Titel gemeint ist.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss setzt das Kostengrundurteil in Geld um: Nach § 104 beziffert das Gericht des ersten Rechtszugs, funktionell der Rechtspfleger, die nach § 91 erstattungsfähigen Kosten; auf Antrag laufen Zinsen von fünf Punkten über dem Basiszins ab Antragseingang. Der Beschluss ist Vollstreckungstitel nach § 794, aus ihm wird vollstreckt wie aus dem Urteil. Das englische Verfahren der assessment of costs vor dem Costs Judge ähnelt nur äußerlich; wer detailed assessment schreibt, importiert dessen Verfahrensregeln. § 105 erlaubt die vereinfachte Festsetzung auf dem Urteil selbst.
cost decision oder decision on costs klingt nach der Grundentscheidung, wer zahlt; der Beschluss beziffert nur noch.
taxation of costs liest der heutige Leser als Steuerthema; die englischen Verfahrensregeln haben taxation schon 1999 durch assessment ersetzt.
Der Beschluss ergeht durch den Rechtspfleger, nicht den Richter; judicial order verspricht die falsche Instanz.
Gegen den Beschluss läuft die sofortige Beschwerde, nicht der appeal gegen das Urteil; wer die Rechtsmittel mischt, verpasst Fristen.
Sechs Wochen nach dem Urteil kommt der Beschluss über 48.000 Euro, und die New Yorker Muttergesellschaft fragt, ob man das anfechten oder ignorieren kann. Liest sie decision on costs, hält sie ihn für eine Begründungsformalie. Für die Buchung nachrangig; bei Vollstreckungsandrohung entscheidet das Wort Titel über die Reaktion.
Kostenfestsetzungsbeschluss schrumpft in der Maschine zu cost determination decision, drei Verlegenheitswörter, die keine Verfahrensordnung kennt. Verloren geht ausgerechnet die Titelqualität des § 794: Aus dem vollstreckbaren Beschluss wird eine Mitteilung. Wer sie ablegt statt reagiert, lernt den Unterschied vom Gerichtsvollzieher.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.