Strafbefehl
summary penalty order nach der amtlichen Fassung der Strafprozessordnung, in Literatur und Praxis auch penal order oder penalty order. Ein Gegenstück im Common Law fehlt. Im Zweifel entscheidet, ob die schriftliche Festsetzung ohne Hauptverhandlung gemeint ist.
Der Strafbefehl setzt bei Vergehen die Rechtsfolge schriftlich fest, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet; das Gericht entscheidet nach Aktenlage auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil. Die amtliche englische Fassung sagt summary penalty order, in Literatur und Praxis stehen penal order und penalty order daneben. Ein echtes Gegenstück fehlt: Das Common Law kennt summarische Verfahren, aber keine Verurteilung, die allein durch Schweigen rechtskräftig wird.
Der Strafbefehl ist keine bloße Geldbuße, sondern eine Verurteilung, die ohne Einspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils hat.
Fine und ticket bezeichnen die Sanktion, nicht die gerichtliche Entscheidung, für den Strafbefehl greifen sie zu kurz.
Summary penalty order ist die amtliche Fassung, penal order und penalty order sind daneben gebräuchlich, keine davon ist falsch.
Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist objection, nicht appeal, es handelt sich nicht um ein Rechtsmittel gegen ein Urteil.
Flattert einem Beschuldigten ein Strafbefehl ins Haus, entscheidet die Zweiwochenfrist über alles Weitere. Steht in der Übersetzung fine, hält der Empfänger das Schreiben für einen Bußgeldbescheid und lässt die Frist verstreichen. Umgangssprachlich wirkt der Unterschied klein; hier hängt eine rechtskräftige Verurteilung daran.
Gebildet aus Strafe und Befehl wird der Strafbefehl maschinell zu punishment order oder criminal command, oder er landet beim harmloseren fine. Dass es sich um eine Verurteilung mit Einspruchsfrist handelt, verschwindet. Wo die Frist danebensteht, rettet der Zusammenhang; als isoliertes Schreiben wirkt es wie ein Bußgeldbescheid.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.