Krankschreibung
certificate of incapacity for work für die Krankschreibung, britisch heute fit note statt sick note: seit 2023 elektronisch an die Kasse übermittelt und vom Arbeitgeber dort abgerufen. Nachweispflicht nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ab dem vierten Tag. Im Zweifel entscheidet, ob Dokument oder Verfahren gemeint ist.
Die Krankschreibung heißt amtlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und läuft seit 2023 elektronisch: Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab, der gelbe Zettel ist für gesetzlich Versicherte Geschichte; Privatversicherte bekommen weiterhin Papier. Die Anzeigepflicht bleibt: Wer krank wird, meldet das unverzüglich samt voraussichtlicher Dauer. Nachzuweisen ist die Arbeitsunfähigkeit nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ab dem vierten Tag, der Arbeitgeber darf den Nachweis aber schon ab dem ersten verlangen. Die Diagnose erfährt er nie.
sick note ist im britischen System veraltet; seit der Umstellung trägt fit note, was mehr als Abwesenheit dokumentiert.
Der gelbe Schein ist für gesetzlich Versicherte abgeschafft, für Privatversicherte nicht; wer paper certificate pauschal streicht, verliert die halbe Praxis.
Die Diagnose geht nie an den Arbeitgeber; wer medical diagnosis submitted übersetzt, unterstellt einen Datenfluss, den das Verfahren ausschließt.
Anzeige und Nachweis sind zwei Pflichten: Die Meldung erfolgt sofort, die Bescheinigung erst ab dem vierten Tag oder auf Verlangen früher.
Erkrankt meldet sich der Mitarbeiter telefonisch, legt aber nichts vor, und die Zentrale in Dublin verlangt das Attest per Mail. Vorzulegen ist nichts mehr, die Daten liegen bei der Kasse zum Abruf bereit; wer weiter auf Papier besteht, blockiert die Entgeltfortzahlung ohne rechtlichen Grund.
Krankschreibung übersetzt die Maschine als sick note, ein Wort, das im britischen System seit der Reform nicht mehr gilt, und schiebt zugleich das Papier in den Vordergrund. Dass sie längst elektronisch zwischen Praxis, Kasse und Arbeitgeber läuft, transportiert keine Fassung. Die Zentrale wartet auf ein Dokument, das niemand mehr verschickt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.