Maklerprovision
estate agent's commission für die Maklerprovision, amerikanisch broker's fee: beim Verbraucherkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern seit Ende 2020 zwingend geteilt, der Auftraggeber trägt mindestens die Hälfte. Bei Gewerbeobjekten bleibt es frei. Im Zweifel entscheidet, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie gemeint ist.
Die Maklerprovision ist beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher seit Ende 2020 gesetzlich geteilt: Wer den Makler beauftragt, kann höchstens die Hälfte auf die andere Seite abwälzen, und der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Auftraggeber seinen Teil nachweislich gezahlt hat. Üblich sind bundesweit bis zu gut sieben Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, hälftig getragen also gut dreieinhalb je Partei. Vor der Reform zahlten Käufer regional die volle Provision. Bei Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern gilt die Teilungspflicht nicht.
In den USA zahlt traditionell der Verkäufer und teilt mit dem Käufermakler; die deutsche Teilung folgt einem anderen Modell mit gesetzlicher Deckelung.
Die Teilungspflicht gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher; wer sie auf Gewerbeobjekte überträgt, erfindet eine Schranke.
Der Käuferanteil wird erst nach Nachweis der Zahlung des Auftraggebers fällig; simultaneous payment gibt die Reihenfolge falsch wieder.
Provision und Courtage meinen dasselbe; wer aus zwei Wörtern zwei Posten macht, verdoppelt die Kosten im Zieltext.
Vermittelt hat der Makler an eine Familie aus Toronto, die selbstverständlich davon ausgeht, nichts zu zahlen. Beim Wohnimmobilienkauf trägt sie in Deutschland die Hälfte, und fällig wird ihr Anteil erst, wenn der Verkäufer seinen gezahlt hat; die Reihenfolge steht im Gesetz, nicht im Maklervertrag.
Maklerprovision übersetzt die Maschine als broker fee, und der amerikanische Leser rechnet fest damit, dass der Verkäufer alles trägt. Die gesetzliche Teilungspflicht bei Wohnimmobilien und die Fälligkeitsreihenfolge sind in diesem Bild nicht vorgesehen. Kalkuliert wird ein Budget ohne einen Posten von mehreren zehntausend Euro.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.