Mitwirkungspflicht
duty to cooperate für die Pflicht, an der Aufklärung des Leistungsfalls mitzuwirken, durch Angaben, Unterlagen und Untersuchungen; bei fehlender Mitwirkung kann die Leistung bis zur Nachholung versagt oder entzogen werden. Zuvor sind schriftlicher Hinweis und Fristsetzung zwingend. Im Zweifel entscheidet, ob die verlangte Mitwirkung zumutbar und verhältnismäßig ist.
Die Pflicht durchzieht das gesamte Leistungsrecht, ihre Sanktion ist aber mehrfach eingehegt: Versagt oder entzogen werden darf nur, wenn die fehlende Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, und erst nachdem die Person schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurde und eine angemessene Frist verstreichen ließ. Die Entscheidung steht im Ermessen der Behörde und wirkt nur bis zur Nachholung; wird die Mitwirkung nachgeholt, kann die Leistung nachträglich ganz oder teilweise erbracht werden. Die Grenzen des Verlangten liegen in Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Versagt oder entzogen werden darf nur nach schriftlichem Hinweis und angemessener Fristsetzung.
Die Entscheidung wirkt nur bis zur Nachholung, danach kann die Leistung nachträglich erbracht werden.
Vorausgesetzt ist, dass die fehlende Mitwirkung die Sachaufklärung erheblich erschwert.
Participation duty verfehlt den Inhalt, gemeint ist die Mitwirkung an der Sachaufklärung.
Bleibt eine angeforderte Unterlage aus, droht die Versagung der Leistung. Steht participation duty, klingt es nach Teilnahmepflicht an Maßnahmen. Für ein Merkblatt nachrangig; der Empfänger verkennt, was von ihm verlangt wird.
Mitwirkungspflicht gibt eine Maschine als participation duty oder obligation to collaborate wieder; das erste klingt nach Maßnahmenteilnahme, das zweite nach Zusammenarbeit unter Kollegen. Dass Versagung und Entziehung mit Nachholungsmöglichkeit daran hängen, trägt keine Fassung. Ein Merkblatt verlangt dann das Falsche.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.