Schweigepflicht
duty of confidentiality für die Pflicht des Arztes, Patientengeheimnisse zu wahren. Ihre Verletzung ist in Deutschland eine Straftat, nicht bloß ein Berufsverstoß. Im Zweifel entscheidet, ob eine strafbewehrte Geheimhaltungspflicht gemeint ist.
Die ärztliche Schweigepflicht verpflichtet zur Wahrung dessen, was in der Behandlung bekannt wird; im Englischen duty of confidentiality oder medical confidentiality. Der für englischsprachige Leser überraschende Punkt ist die Sanktion: Die Verletzung ist nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs eine Straftat und nicht bloß ein Berufsrechtsverstoß oder ein zivilrechtlicher Anspruch. Sie besteht auch gegenüber Angehörigen und über den Tod des Patienten hinaus; entbunden wird der Arzt nur durch den Patienten selbst oder durch eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis.
Die Verletzung ist eine Straftat, professional secrecy allein trägt den strafrechtlichen Charakter nicht.
Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen und über den Tod des Patienten hinaus.
Entbinden kann nur der Patient selbst oder eine gesetzliche Befugnis, nicht die Klinikleitung.
Datenschutzrecht und Schweigepflicht sind verschiedene Ebenen, beide können nebeneinander gelten.
Verlangt eine ausländische Versicherung Krankenunterlagen, entscheidet die Einordnung, ob der Arzt sie herausgeben darf. Steht nur professional secrecy, wirkt die Pflicht wie eine Standesregel, über die sich verhandeln lässt. Bei einer Auskunft nachrangig; in einer Anfrage an die Klinik trägt der strafrechtliche Charakter die Ablehnung.
Wörtlich übersetzt wird Schweigepflicht zu duty of silence, oder eine Maschine wählt professional secrecy. Das erste ist kein englischer Rechtsbegriff, das zweite lässt offen, dass die Verletzung strafbar ist. Wo das Strafgesetzbuch genannt wird, erschließt sich die Tragweite; in einer Ablehnung gegenüber einer Versicherung wirkt die Pflicht verhandelbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.