Nachbeurkundung

subsequent registration
Substantiv · Juristisch

subsequent registration für die nachträgliche Beurkundung eines Auslandspersonenstandsfalls im deutschen Register; sie erfolgt auf Antrag und ist keine Pflicht. Für die Staatsangehörigkeit zählt der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Ereignisses. Im Zweifel entscheidet, ob deutsche Urkunden über den Auslandsfall benötigt werden.

Wann welche Übersetzung
subsequent registration – die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Eheschließung oder eines Sterbefalls im deutschen Personenstandsregister auf Antrag.
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Warum

Der Mechanismus ist im Gesetz mit zwei Worten angelegt: Der Auslandsfall kann auf Antrag beurkundet werden. Eine Pflicht besteht nicht, und die Ehe oder Geburt ist auch ohne deutsche Beurkundung wirksam; erst die Beurkundung eröffnet aber deutsche Urkunden. Antragsberechtigt sind neben Deutschen auch Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, und für die Staatsangehörigkeit zählt der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Ereignisses. Zuständig ist das Wohnsitzstandesamt, ersatzweise das Standesamt I in Berlin; die Namenserklärung läuft unabhängig davon und wird regelmäßig früher bestätigt.

Typische Fehler

Die Nachbeurkundung erfolgt auf Antrag und ist keine Pflicht.

Für die Staatsangehörigkeit zählt der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Ereignisses.

Auch Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthalt im Inland sind antragsberechtigt.

Late registration meint die verspätete Erstbeurkundung und trifft nicht.

Beispiele
eine Auslandsgeburt nachbeurkunden to register a foreign birth subsequently
Auslandsbeurkundung registration of a foreign event
maßgeblicher Zeitpunkt der Antragstellung decisive time of the application
ausländische Urkunde mit Übersetzung foreign certificate with translation
Standesamt I in Berlin Registry Office I in Berlin
Wirksamkeit ohne Beurkundung validity without registration
Worauf es ankommt

Wird ein deutsches Kind im Ausland geboren, ist die deutsche Beurkundung eine Option mit Folgen. Steht late registration, wird eine versäumte Frist unterstellt. Für eine Erinnerungsnotiz nachrangig; Jahre später fehlt die deutsche Urkunde im entscheidenden Verfahren.

Was die Maschine übersieht

Eine automatische Übersetzung gibt Nachbeurkundung als subsequent notarisation oder re-registration wieder; das erste verlegt den Vorgang zum Notar, das zweite unterstellt eine Wiederholung. Dass ein Auslandsfall freiwillig ins deutsche Register aufgenommen wird, trägt keine Fassung. In einer Beratung erscheint die Beurkundung dann als Pflicht.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.