Nachlassspaltung
fragmentation of the estate für die Aufteilung eines Nachlasses auf mehrere Rechtsordnungen; die Verordnung will sie vermeiden und unterstellt den Nachlass einheitlich einem Recht. Besondere Vorschriften des Belegenheitsstaats können sie gleichwohl herbeiführen. Im Zweifel entscheidet, ob für einen Vermögenswert eine zwingende Sonderregelung besteht.
Der Grundsatz ist die Nachlasseinheit: Ein einziges Recht gilt für den gesamten Nachlass, unabhängig von der Belegenheit und davon, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt. Zwei Wege führen gleichwohl zur Spaltung. Zum einen setzen sich besondere Vorschriften des Belegenheitsstaats durch, die aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen unabhängig vom Erbstatut gelten, etwa eine Sondererbfolge in landwirtschaftliche Güter; das wirkt auch innerhalb der Union. Zum anderen ist eine Rück- oder Weiterverweisung zu beachten, wenn das Recht eines Drittstaats berufen ist.
Die Verordnung geht von der Nachlasseinheit aus, ein Recht gilt für den gesamten Nachlass.
Besondere Vorschriften des Belegenheitsstaats können die Einheit auch innerhalb der Union durchbrechen.
Eine bloße Anknüpfung an das Belegenheitsrecht genügt dafür nicht, erforderlich sind zwingende Sonderregelungen.
Eine Rück- oder Weiterverweisung ist nur zu beachten, wenn das Recht eines Drittstaats berufen ist.
Hinterlässt ein Erblasser einen landwirtschaftlichen Hof im Ausland, kann dafür eine Sondererbfolge gelten. Steht split estate, wird eine allgemeine Aufteilung unterstellt statt einer punktuellen Durchbrechung. Für eine Vermögensübersicht nachrangig; bei der Planung wird die Sonderregelung übersehen.
Weil Nachlassspaltung zusammengesetzt ist, bildet eine Maschine estate split oder division of the estate; das zweite bezeichnet die Auseinandersetzung unter Erben und meint etwas anderes. Dass die Verordnung die Spaltung gerade vermeiden will, trägt keine Fassung. Wo die Nachlasseinheit genannt ist, klärt es sich; in einer Planung wird ein Nebeneinander unterstellt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.