Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
attachment and transfer order für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der §§ 829 und 835; die EU-Justizportale schreiben attachment and assignment decision. Gepfändet wird mit Zustellung an den Drittschuldner, überwiesen zur Einziehung oder an Zahlungs statt. Im Zweifel entscheidet, ob beide Hälften des Doppelbeschlusses ankommen.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist das Doppelinstrument der Forderungsvollstreckung: Die Pfändung nach § 829 verstrickt die Forderung mit Zustellung an den Drittschuldner, die Überweisung nach § 835 gibt sie dem Gläubiger zur Einziehung oder an Zahlungs statt; beantragt wird beides zusammen, erlassen vom Vollstreckungsgericht ohne Anhörung des Schuldners. Die englische Third Party Debt Order arbeitet zweistufig mit interim und final order samt Anhörung; der deutsche Beschluss wirkt in einem Zug. Wer nur attachment schreibt, unterschlägt die Überweisungshälfte, die den Zugriff erst zu Geld macht.
garnishment order ist amerikanisch gefärbt und meint oft nur die Lohnpfändung; der deutsche Beschluss erfasst jede Forderung.
seizure and transfer decision ist Maschinenbau; seizure gehört zur Sachpfändung des Gerichtsvollziehers.
Die Zustellung an den Drittschuldner bewirkt die Pfändung; wer service als Formalie übersetzt, verlegt den Wirkungszeitpunkt.
Einziehung und an Zahlungs statt nicht mischen: for collection lässt die Forderung beim Schuldner, in lieu of payment überträgt sie endgültig samt Ausfallrisiko.
Kaum ist der Beschluss der Bank zugestellt, ruft deren Londoner Rechtsabteilung an und fragt, ob sie das Konto sperren oder auszahlen soll. Steht seizure decision, sucht sie nach einem Gerichtsvollzieher, der nie kommt. Für die Aktennotiz nachrangig; im Antwortschreiben an die Bank entscheidet die Doppelnatur über jeden Euro.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zerlegt die Maschine in seine Silben und liefert seizure and transfer decision, ein Zwitter aus Sachpfändung und Behördenpost. Die Third Party Debt Order des Zielsystems, die den Vorgang trüge, fällt ihr nicht ein. Die Bank behandelt den Beschluss als Anfrage statt als Zugriff und zahlt an den Falschen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.