Betriebsübergang
transfer of undertaking, wenn der gesetzliche Übergang eines Betriebs auf einen neuen Inhaber gemeint ist, insbesondere nach Paragraph 613a BGB. Business transition oder handover sind vage Alltagswörter. Im Zweifel entscheidet, ob die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergehen.
Der Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil rechtsgeschäftlich auf einen neuen Inhaber übergeht und die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten kraft Gesetzes auf den Erwerber übergehen, geregelt in Paragraph 613a BGB, umgesetzt aus der europäischen Betriebsübergangsrichtlinie. Im Englischen ist transfer of undertaking der stehende Begriff, im britischen Kontext TUPE transfer. Als business transition oder business handover verfehlt der Text den gesetzlichen Rechtsübergang mit besonderem Bestandsschutz für Arbeitnehmer.
Betriebsübergang ist transfer of undertaking, nicht business transition oder handover, das sind vage Alltagswörter.
Der Übergang der Arbeitsverhältnisse tritt kraft Gesetzes ein, das ist der Bestandsschutz.
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist right to object, nicht right of veto.
Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam, das trägt die Norm.
Verkauft ein Unternehmen einen Betriebsteil an einen anderen Träger, trägt die Wortwahl den gesetzlichen Übergang. Steht business transition, klingt es nach beliebiger wirtschaftlicher Nachfolge. Grob mag transfer of business reichen; sobald Paragraph 613a gemeint ist, gehört transfer of undertaking hin.
Für Betriebsübergang wählt eine maschinelle Übersetzung gern business transition, business handover oder change of ownership, unspezifische Alltagsfügungen. Der gesetzliche Übergang mit Bestandsschutz, den transfer of undertaking benennt, bleibt darin unsichtbar. Beiläufig geht das durch; in einem arbeitsrechtlichen Dokument trägt transfer of undertaking den Rechtsübergang.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.