Terminsgebühr
hearing fee ist die gängige Kurzfassung der Terminsgebühr, greift aber zu kurz: Die Nummer 3104 entsteht auch für außergerichtliche Besprechungstermine, sogar am Telefon. Ausgeschrieben fee for attending hearings and case discussions. Im Zweifel entscheidet, ob nur der Gerichtssaal gemeint sein kann.
Die Terminsgebühr nach Nummer 3104 des Vergütungsverzeichnisses honoriert die Wahrnehmung von Terminen mit dem Satz 1,2, und ihr Zuschnitt ist weiter, als das Wort verspricht: Seit der Reform des Vergütungsrechts genügt die Besprechung mit der Gegenseite zur Erledigung des Verfahrens, ohne Gericht, ohne Rechtshängigkeit, notfalls telefonisch. Englische Fachtexte lassen den Begriff deshalb oft unübersetzt stehen, weil weder hearing noch appointment das Gemeinte deckt. Wer hearing fee schreibt, sollte den erweiterten Anwendungsbereich danebenstellen, sonst streicht die Erstattungsstelle jeden Termin ohne Sitzungsprotokoll.
appointment fee ist die Maschinenwörtlichkeit und klingt nach der Terminvergabegebühr einer Praxis.
trial fee verengt auf die Hauptverhandlung; erfasst sind auch Güte-, Erörterungs- und Beweisaufnahmetermine.
Besprechungen mit dem eigenen Mandanten lösen keine Terminsgebühr aus; dafür stehen Beratungs- oder Geschäftsgebühr.
Telefonat und Videoverhandlung zählen; wer nur die physische Anwesenheit übersetzt, verschenkt den Tatbestand.
Zwei Telefonate mit der Gegenseite beenden den Streit vor Klageerhebung, die Rechnung weist eine Terminsgebühr aus, und der amerikanische Versicherer verlangt die Sitzungsniederschrift. Steht hearing fee ohne Erläuterung, wirkt die Position erfunden. Für das Mandatsjournal nachrangig; in der Deckungsprüfung hängt die Position am erklärten Tatbestand.
Terminsgebühr wird maschinell zur appointment fee, als würde die Kanzlei fürs Vergeben eines Termins kassieren wie ein Arztportal. Der Tatbestand der Nummer 3104, Wahrnehmung von Verhandlungs- und Besprechungsterminen, verschwindet hinter dem Kalenderwort. Der ausländische Mandant liest eine Servicepauschale und bestreitet die ganze Position.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.