Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
VAT identification number für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz VAT ID: die EU-Kennung mit Länderpräfix für den grenzüberschreitenden Verkehr, vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie ersetzt nicht die Steuernummer des Finanzamts. Im Zweifel entscheidet, ob nationale oder europäische Kennung gemeint ist.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist die europäische Kennung für den grenzüberschreitenden Handel, vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern, beginnend mit dem Länderkürzel DE. Sie ersetzt nicht die Steuernummer des Finanzamts, sondern tritt neben sie: Die eine ordnet das Unternehmen national zu, die andere weist es im EU-Verkehr als Unternehmer aus. Praktisch hängt daran das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sowie die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen. Wer die Nummer des Geschäftspartners nicht prüft, riskiert genau diese Vorteile, denn die Bestätigungsabfrage gehört zur Sorgfalt.
tax number und VAT ID sind zwei verschiedene Nummern; wer die Steuernummer als VAT ID ausgibt, macht die Rechnung im EU-Verkehr angreifbar.
EIN ist die US-Arbeitgebernummer aus einem System ohne Mehrwertsteuer; als Entsprechung taugt sie nicht.
Die Nummer allein trägt das Reverse-Charge-Verfahren nicht; ohne Bestätigungsabfrage bleibt das Risiko beim Rechnungsaussteller.
Kleinunternehmer können eine Nummer beantragen, ohne dadurch Umsatzsteuer auszuweisen; wer beides koppelt, zieht falsche Schlüsse.
Fakturiert wird an einen Kunden in Rotterdam, und die Buchhaltung trägt die Steuernummer des Finanzamts in den Rechnungskopf. Für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung braucht es die europäische Kennung beider Seiten, geprüft und dokumentiert; sonst wird aus der Nettorechnung nachträglich eine mit deutscher Steuer.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verkürzt die Maschine gern zur tax number, und zwei Kennungen mit verschiedenen Funktionen fallen zusammen. Wer daraufhin die falsche Nummer in den Rechnungskopf schreibt, verliert die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung. Die Buchhaltung merkt es, wenn die Nachbelastung kommt, meist Quartale später.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.