Unfallgutachten
accident damage report für das Unfallgutachten des Kfz-Sachverständigen, förmlich expert appraisal: Es beziffert Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfalldauer und trägt damit die gesamte Regulierung; bei nicht geringfügigen Schäden zahlt der Schädiger. Im Zweifel entscheidet, ob Gutachten oder Kostenvoranschlag gemeint ist.
Das Unfallgutachten des Kfz-Sachverständigen ist die Rechengrundlage der gesamten Regulierung: Es beziffert Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und die Ausfalldauer, und danach richtet sich, ob repariert oder abgerechnet wird. Bei nicht ganz geringfügigen Schäden trägt der Schädiger die Kosten, und der Geschädigte darf den Gutachter frei wählen, statt sich auf den Prüfbericht des gegnerischen Versicherers verweisen zu lassen. Ein britischer engineer's report und die amerikanische appraisal erfüllen ähnliche Funktionen, sind aber schwächer in der Beweisrolle.
estimate ist der Kostenvoranschlag der Werkstatt; das Gutachten bewertet zusätzlich Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer.
Der Prüfbericht des gegnerischen Versicherers ersetzt kein eigenes Gutachten; wer beides als report übersetzt, verwischt die Parteirollen.
Bagatellschäden tragen keine Gutachterkosten; wer always reimbursed schreibt, verspricht Erstattung über die Schwelle hinweg.
Der Geschädigte wählt den Sachverständigen selbst; approved assessor unterstellt eine Freigabe durch den Versicherer.
Erstellt wird das Gutachten binnen zweier Tage, und die Regulierungsabteilung in Birmingham verlangt stattdessen ihren eigenen assessor. Das deutsche Recht stellt die Wahl frei und legt die Kosten dem Schädiger auf; wer sich auf den gegnerischen Prüfbericht einlässt, verhandelt später über jede einzelne Position.
Unfallgutachten schrumpft maschinell zum repair estimate, und aus einem Beweismittel mit Wertermittlung wird ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer, die eigentlichen Streitpositionen der Regulierung, fallen aus dem Blick. Die Gegenseite verhandelt dann über Reparaturzeilen statt über die Bewertung des Fahrzeugs.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.