Unionsmarke
EU trade mark für die beim EUIPO eingetragene Marke mit einheitlicher Wirkung in allen Mitgliedstaaten. Community trade mark ist die Altbezeichnung aus der Zeit vor dem 23. März 2016. Im Zweifel entscheidet, aus welcher Zeit das Dokument stammt.
Die Unionsmarke schützt mit einer einzigen Eintragung beim EUIPO in allen Mitgliedstaaten; die Verordnung nennt das den einheitlichen Charakter. Bis zum 23. März 2016 hieß dieselbe Schutzform Gemeinschaftsmarke, englisch Community trade mark, dann benannte die Verordnung (EU) 2015/2424 sie um. Alte Lizenzverträge, Registerauszüge und Urteile führen die Altbezeichnung und die Abkürzung CTM weiter, gemeint ist dieselbe Marke unter der heutigen Verordnung (EU) 2017/1001. Wer heute übersetzt, schreibt EU trade mark und lässt die Altbezeichnung nur stehen, wo ein historisches Dokument wörtlich zitiert wird.
European trademark ist keine amtliche Bezeichnung; die Verordnung sagt EU trade mark, in drei Wörtern.
Die Zusammenschreibung trademark ist amerikanische Schreibung; EUIPO und die Verordnung schreiben trade mark getrennt.
Unionsmarke und internationale Registrierung trennen: die IR-Marke läuft über die WIPO nach dem Madrider System, nicht über das EUIPO.
Bei Altverträgen die CTM-Nummer nicht stillschweigend modernisieren; die Registernummer bleibt, nur die Bezeichnung wechselte.
Ein Lizenzvertrag von 2014 nennt eine Community trade mark, und der neue Vertrag soll dieselbe Marke fortführen. Steht plötzlich European trademark, entsteht Zweifel, ob ein drittes Schutzrecht gemeint ist. Für eine interne Notiz nachrangig; in der Vertragskette muss die Identität der Marke erkennbar bleiben.
Für die Unionsmarke liefert eine automatische Übersetzung European trademark oder Union trademark, beides ohne Halt in der Verordnung. Dass die amtliche Bezeichnung seit 2016 EU trade mark lautet und ältere Dokumente bewusst Community trade mark sagen, kann sie nicht abbilden. Im Register findet die so benannte Marke niemand.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.