Marke
trade mark nach der amtlichen Fassung des Markengesetzes für das geschützte Kennzeichen, amerikanisch zusammengeschrieben trademark. Brand ist ein Begriff des Marketings ohne Schutzwirkung. Im Zweifel entscheidet, ob ein Schutzrecht oder ein Markenauftritt gemeint ist.
Die Marke ist ein Schutzrecht am Kennzeichen; die amtliche englische Fassung des Markengesetzes, überarbeitet vom Sprachendienst des Deutschen Patent- und Markenamts, sagt trade mark, amerikanisch trademark in einem Wort. Brand bezeichnet dagegen das Markenbild im wirtschaftlichen Sinn und trägt keine Rechte. Der Unterschied wird praktisch, wenn ein Unternehmen von seiner brand spricht, ohne dass ein Zeichen eingetragen wäre: Dann besteht Markenschutz allenfalls über Verkehrsgeltung, nicht kraft Registers.
Brand ist ein Begriff des Marketings, die Marke dagegen ein Schutzrecht mit Register oder Verkehrsgeltung.
Trade mark und trademark unterscheiden sich nur in der Schreibung, britisch getrennt, amerikanisch zusammen.
Verkehrsgeltung und Verkehrsdurchsetzung sind zu trennen, die eine begründet Schutz ohne Eintragung, die andere überwindet ein Eintragungshindernis, acquired distinctiveness meint die zweite.
Registered trademark setzt eine Eintragung voraus, ohne sie ist das Symbol irreführend.
Meldet ein Unternehmen ein Zeichen beim Amt an und beschreibt den Vorgang für eine ausländische Muttergesellschaft, muss der Rechtscharakter erkennbar sein. Steht brand, liest die Zentrale eine Marketingmaßnahme statt einer Schutzrechtsanmeldung. Für eine Präsentation gleichgültig; in einer Rechteübersicht fehlt das Schutzrecht.
Für Marke greift eine automatische Übersetzung je nach Umgebung zu brand, label oder mark, ohne den Schutzrechtscharakter zu treffen. Gerade brand liegt nahe, weil es im Wirtschaftsenglisch dominiert, bezeichnet aber kein Recht. Wo vom Register die Rede ist, klärt sich das; in einer Aufstellung von Vermögenswerten wird aus einem Schutzrecht ein Marketingbegriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.