Unterlassungsklage
action for injunctive relief für die Unterlassungsklage, im Wettbewerbsumfeld cease-and-desist action: eingeklagt wird der materielle Unterlassungsanspruch, tituliert mit Ordnungsmitteldrohung. Die injunction des Zielsystems ist dagegen der gerichtliche Befehl selbst, oft einstweilig gedacht. Im Zweifel entscheidet, ob Anspruch oder Befehl gemeint ist.
Die Unterlassungsklage ist Leistungsklage mit Minuszeichen: Verlangt wird ein Nichttun, gestützt auf gesetzliche oder vertragliche Unterlassungsansprüche, im Wettbewerbs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht meist nach Abmahnung und verweigerter Unterlassungserklärung; vorbeugend genügt Erstbegehungsgefahr, sonst trägt die Wiederholungsgefahr, die eine Verletzung indiziert. Vollstreckt wird über Ordnungsgeld und Ordnungshaft. Im Zielsystem ist die injunction ein equitable remedy mit Ermessens- und Abwägungsdogmatik, zwischen interim und final gestuft; wer sie unbesehen gleichsetzt, importiert Ermessen, wo deutsches Recht einen Anspruch gewährt.
injunction bezeichnet den Gerichtsbefehl, nicht die Klage; the claimant sought an injunction beschreibt das Ziel, nicht die deutsche Klageart.
restraining order ist die amerikanische Eilmaßnahme mit Polizeiklang; für die zivilrechtliche Hauptsacheklage deplatziert.
Der Unterlassungstitel wird über Ordnungsmittel vollstreckt, nicht über contempt of court; wer contempt androht, zitiert das falsche Zwangssystem.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ersetzt den Prozess, nicht das Urteil den Vertrag; wer beide Ebenen mischt, verliert die Abmahnlogik.
Kopiert wird das Produktdesign trotz Abmahnung weiter, und der Mandant in Portland fragt, wie schnell man eine injunction bekommt. Steht preliminary injunction available im Schriftverkehr, erwartet er den US-Vierfaktorentest samt Abwägung. Für den Flurfunk nachrangig; in der Verfahrenswahl trennt der Anspruchscharakter die deutsche Klage vom Ermessensbefehl.
Unterlassungsklage verschmilzt maschinell mit der injunction zu einem Wort, und zwei Rechtswelten kollidieren unbemerkt: hier ein materieller Anspruch, dort ein Ermessensbefehl der Equity. Der Übersetzungsleser prüft balance of convenience und irreparable harm, Kriterien, die vor deutschen Gerichten niemand verlangt. Die Klage wirkt riskanter, als sie ist, und unterbleibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.